Frankenthal Pflegekinderdienst: Fallzahlen und Aufwand steigen

Häufig müssen Kinder in Krisensituationen sehr kurzfristig bei Pflegeeltern untergebracht werden.
Häufig müssen Kinder in Krisensituationen sehr kurzfristig bei Pflegeeltern untergebracht werden.

Neue Pflegeeltern, die ein Kind in einer Krisensituation oder auch langfristig aufnehmen, gewinnen, überprüfen und begleiten: diese Aufgabe hat die Stadt Frankenthal bereits 2014 an zwei freie Träger übertragen. Sie bekommen nun eine halbe Stelle zusätzlich bezahlt.

Weil der Aufwand und die Fallzahlen steigen, soll nun auch der Zuschuss für den Pflegekinderdienst, den sich das ZAB Frankenthal und die Kinder- und Jugendhilfe Oberotterbach teilen, von bisher rund 121.000 auf 163.000 Euro erhöht werden. Damit sollen die beiden halben Stellen jeweils um 0,25 Prozent aufgestockt werden. Dem hat nach dem Jugendhilfe- nun auch der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt. Um die Qualität zu halten und steigende Herausforderungen zu bewältigen, sei eine Stelle inzwischen zu wenig, so der zuständige Bereichsleiter Familie, Jugend und Soziales, Jan Kardaus. Da die Fälle häufig sehr kurzfristig abends und am Wochenende aufkämen, sei es wichtig, verlässliche Partner zu haben, sagte der Sozialdezernent Bernd Leidig (SPD).

Überprüfungsverfahren für neue Pflegeeltern

Neben der Bereitschaftspflege mit einer Betreuungsdauer von bis zu sechs Monaten, in der derzeit vier Kinder versorgt werden, wird durch den Dienst auch die Dauerpflege vermittelt. Aktuell habe man in diesem Bereich 35 Fälle, die Hälfte davon mit besonderem Bedarf an Begleitung.

Für neun neue Pflegeeltern seien 2022 Überprüfungsverfahren mit jeweils fünf bis sechs Terminen abgearbeitet worden. Zurzeit gebe es viele Interessenten, die sich auf eigene Initiative oder nach Werbung durch Bekannte melden. Für Pflegeeltern leiste der Dienst als Unterstützung sechs Mal im Jahr eine Supervision. Die meisten Pflegestellen sind im Stadtgebiet Frankenthal, weitere gibt es unter anderem in Bockenheim und Hettenleidelheim. Der Dienst übernimmt auch den begleiteten Umgang der leiblichen Eltern mit ihren Kindern in einem geschützten Rahmen.

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