Frankenthal Ein Jahr Haft für bewaffneten Diebstahl

Zu einem Jahr Haft ohne Bewährung wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls mit Waffen ist am Mittwoch ein 32-jähriger Wormser vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Frankenthal verurteilt worden.

Der zum Tatzeitpunkt drogenabhängige und zur Tat wohl auch unter Drogeneinfluss stehende Mann und seine Verlobte haben nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2013 im Real-Markt Waren im Wert von insgesamt 681 Euro zur Finanzierung ihrer Sucht gestohlen. Die Frau wurde bereits von einem Detektiv gestellt, als sie am Infoschalter den Markt verlassen wollte. Ihr Fall wird separat verhandelt, weil die Ladung nicht zugestellt werden konnte. Der Angeklagte, der über einen Seiteneingang im Getränkemarkt den Markt verließ, wurde von einem zweiten Detektiv verfolgt. Auch er wurde in der Nähe des Marktes von den beiden Detektiven gestellt. Dabei soll er sich nach Aussagen der Detektive zuerst gewehrt haben. „Er hat bei einer kleinen Rangelei auch mehrfach versucht, an seine Hüfttasche zu kommen“, berichtete einer der Detektive am Mittwoch. Wie sich bei der späteren Durchsuchung im Büro der Detektive herausstellte, befand sich darin ein Messer. Der Angeklagte entschuldigte sich zum Abschluss der Beweisaufnahme bei den beiden Kaufhausdetektiven für sein Verhalten. Staatsanwalt Torsten Lenz hielt dem Angeklagten sein umfängliches Geständnis zugute, glaubte auch, dass der 32-Jährige zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss stand. Die zahlreichen ähnlich gelagerten Delikte, die er schon begangen hat, und der zweifache Bewährungsverstoß ließen jedoch eine Bewährungsstrafe nicht mehr zu. Die Forderung von einem Jahr Haft empfand auch die Verteidigung als angemessen. Richter Thomas Henn riet dem Angeklagten dringend, sein Leben auf die Reihe zu bringen: „Noch ist es dafür nicht zu spät.“ Dazu gehöre mit Sicherheit eine Therapie, so Henn. (nt)

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