ZUR SACHE Überarbeitete Satzung

Ab Januar 2021 gilt eine in etlichen Punkten überarbeitete Fassung der städtischen Kindertagespflegesatzung. „Wir haben im Alltag gemerkt, da müssen wir ein bisschen nachjustieren“, begründet Lisa-Marie Charwat, zuständige Sachgebietsleiterin des Bereichs Familie, Jugend und Soziales der Stadtverwaltung, diese Veränderungen.

So werde nun zum Beispiel ausdrücklich erlaubt, dass Tagespflegepersonen auch per E-Mail mit der Verwaltung korrespondieren können. Ihnen wird zudem garantiert, dass sie ihre Bezüge bei bis zu 50 „Ausfalltagen“, bedingt etwa durch Krankheit von Kindern, weiter erhalten. Bisher galt für solche Fälle ein Zeitraum von maximal 25 Tagen.

Für die besondere Vergütung der Pflege in sogenannten Randzeiten früh morgens und abends gilt künftig ein vereinfachtes Verfahren. Der Stadtrat hat diese und weitere Umstellungen einstimmig gebilligt.

x