Frankenthal Zur SACHE: Ladenöffnungsrecht

Das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsrecht regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Im Allgemeinen müssen diese an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein, teilt die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit. Der Verkauf eigens erzeugter landwirtschaftlicher Produkte direkt vom Erzeuger ohne Verkaufsstelle (Direktvermarktung) fällt in der Regel nicht unter das Ladenöffnungsrecht. Außerdem dürfen laut ADD „Verkaufsstellen für die Abgabe von Zeitungen, Zeitschriften, Milch und Milcherzeugnissen, Bäcker- und Konditorwaren, landwirtschaftlichen Produkten, Blumen, Pflanzen und pflanzlichen Gebinden einschließlich Zubehörartikeln an Sonn- und Feiertagen zwischen 7 und 20 Uhr für die Dauer von bis zu fünf Stunden geöffnet sein“. Darüber hinaus gibt es weitere Bestimmungen, etwa für Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorte mit viel Fremdenverkehr.

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