Frankenthal Babymord-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Fordern eine Verurteilung wegen Mordes: Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz (Mitte) und Nebenklage-Vertreter Frank Peter (li
Fordern eine Verurteilung wegen Mordes: Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz (Mitte) und Nebenklage-Vertreter Frank Peter (links). Archivfoto: BOLTE

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der Angeklagte im Frankenthaler Babymord-Prozess hat am Pfingstsamstag 2016 seine wenige Wochen alte Tochter vom Balkon in die Tiefe geworfen und getötet. Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz hat nach eigenen Angaben am Mittwochnachmittag in nicht-öffentlicher Sitzung auf eine Verurteilung zu 15 Jahren Haft wegen Mordes plädiert. Als Mordmotiv sieht Brehmeier-Metz „niedrige Beweggründe“. Der Angeklagte habe das Kind aus übersteigerter Eifersucht umgebracht. Den Verzicht auf Forderung einer lebenslangen Gefängnisstrafe begründete sie mit der infolge von Drogenkonsum eingeschränkten Schuldfähigkeit des Mannes. Gleichzeitig beantragte sie aber einen erneuten Haftbefehl gegen ihn, weil ihrer Ansicht nach Fluchtgefahr besteht. Ein früherer Haftbefehl war vom Oberlandesgericht Zweibrücken aufgehoben worden, weil sich die Hauptverhandlung zu lange hingezogen hatte. Seitdem ist der Angeklagte auf freiem Fuß. Nebenklage-Vertreter Frank Peter forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe. Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund für eine mildernde Strafe. Dass er in Anwesenheit seines Kindes Kokain genommen habe, habe die Gefahr für das Baby eher erhöht als verringert.

x