KATZENBACH Steuern: Gemeinderat beschließt höhere Hebesätze

Der Gemeinderat kann sich nicht länger gegen höhere Steuern stemmen.
Der Gemeinderat kann sich nicht länger gegen höhere Steuern stemmen.

Die Gemeinde muss höhere Steuereinnahmen generieren, sonst wird der Haushalt 2023/24 nicht genehmigt.

Lange hatte sich der Rat gegen die von Land und Kreis wegen des defizitären Haushalts geforderten Steuererhöhungen gestemmt – am Ende erfolglos, weil ansonsten der Haushalt nicht genehmigt wird. Ortsbürgermeister Volker Köhler forderte, nicht zum ersten Mal, eine bessere Finanzausstattung der Ortsgemeinden.

Die Grundsteuer A (Landwirtschaft) beträgt künftig 345 Prozent (bisher 340 Prozent). Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde auf 500 Prozent (bisher 420) festgelegt. Um zehn Prozent steigt die Gewerbesteuer: auf künftig 380 Prozent. Die Hundesteuer beträgt 48 Euro für den ersten, 66 Euro für den zweiten und 96 Euro für jeden weiteren Hund. Die Wegebaubeiträge wurden auf 13 Euro ohne Jagdpachtanteile und 22 Euro mit Jagdpachtanteilen festgelegt.

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