Eisenberg So soll das Autofreie Eistal abgesichert werden

Ein Nadelöhr: die Hauptstraße in Eisenberg, nahe des Storchenturms.
Ein Nadelöhr: die Hauptstraße in Eisenberg, nahe des Storchenturms.

Das „Autofreie Eistal“ soll am 3. Oktober wieder über die Bühne gehen. Auf der zirka 20 Kilometer langen Strecke von Obrigheim bis zum Eiswoog werden dann 12.500 Menschen erwartet. Zuerst aber müssen noch einige Hürden genommen werden.

Die größte Hürde lässt sich benennen: Denn seit Oktober 2020 ist eine Neuordnung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in Kraft. Sprich: strengere Sicherheitsauflagen für Veranstalter. Warum das Ganze erst jetzt zum Thema wird? Daran ist die Pandemie schuld, da in den vergangenen beiden Jahren ja eben kaum bis keine Großveranstaltungen stattfanden. Und so ist das überarbeitete Gesetz für viele Veranstalter in diesem Jahr Neuland.

Eisenbergs Bürgermeister Bernd Frey (SPD) hatte bereits im vergangenen April die zuständigen Behörden eingeladen, um erst einmal die grobe Richtung abzustimmen. Und nun liegt ein Entwurf des Sicherheitskonzepts „Autofreies Eistal 2022“ vor. Zusammen mit VG-Mitarbeiter Christopher Krill, der das Fest vorbereitet und koordiniert, und Diana Philippi vom Eisenberger Ordnungsamt, stellte er ihn im Gespräch mit der RHEINPFALZ vor.

VG Eisenberg ist Veranstalter

Das Sicherheitskonzept betrifft mehrere Zuständigkeitsbereiche: Nämlich nicht nur die der Verbandsgemeinde Eisenberg (die hier offiziell als Veranstalter auftritt und bei der alle Fäden zusammenlaufen) und der beteiligten VG Leiningerland und der Stadt Grünstadt, sondern auch die des Donnersbergkreises, des Kreises Bad Dürkheim sowie Kaiserslautern. Daher hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland Pfalz (ADD), die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als zuständige Ordnungsbehörde festgelegt. Die VG Eisenberg als Veranstalter ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Ein Schwerpunkt des Konzepts: die klare Regelung der Kommunikation zwischen den zuständigen Ordnungsbehörden, dem Rettungsdienst und der Feuerwehr. Aber auch in der praktischen Abwicklung der Veranstaltung gibt es nun eine Reihe von Änderungen. So gilt grundsätzlich auf der gesamten Strecke eine Durchfahrbreite von mindestens vier Metern. Dadurch soll gewährleistet werden, dass im Notfall auch große Feuerwehrfahrzeuge die Strecke passieren können, erklärt Diana Philippi vom Ordnungsamt.

Ganz besonders im Fokus stehen da zwei Örtlichkeiten, an denen sich in der Vergangenheit immer viele Menschen ansammelten und die daher zum Nadelöhr wurden: die Kreuzung Weinstraße/Eistal in Asselheim sowie ein Engpass in Eisenberg zwischen dem Storchenturm bis zum Industriegebiet am Ortsausgang. Dort muss sich nun jeder Standbetreiber so aufstellen, dass die vier Meter Durchfahrbreite eingehalten werden. Auch das Abstellen von Fahrrädern ist dort dann verboten, wenn sie die Durchfahrtsbreite zu sehr einschränken. Daher werden erstmals im Bereich rings um den Storchenturms eigens drei Fahrrad-Parkplätze ausgewiesen. Da, wo das Rad abstellen verboten ist, sollen rot-weiße Flatterbänder darauf hinweisen.

Um 18 Uhr ist Schluss

Während der Veranstaltung zwischen 10 Uhr und 18 Uhr, ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht erlaubt. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis erarbeitet daher gerade ein Verkehrswegekonzept, das im Detail die Umleitungsstrecken und entsprechende Beschilderung regelt. Die Zufahrtswege werden durch entsprechende Absperrungen und Schilder gesichert, außerdem helfen hier die Freiwilligen Feuerwehren mit. Ein neuralgischer Punkt ist die Querung am Kreisel in Eisenberg. Ob es dort wieder zur Ampelsteuerung kommt, ist noch nicht klar.

Um diese Veranstaltung planen zu können, muss im Vorfeld erfasst werden, wo welcher Stand aufgebaut wird. Jeder Betreiber bekommt eine Standnummer und falls notwendig auch eine allgemein befristete Ausschankgenehmigung für diese acht Stunden der Straßensperrung. Um 18 Uhr ist am Veranstaltungstag definitiv Schluss und die Straßen werden wieder für den normalen Verkehr geöffnet. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, darf auch keinen Stand betreiben, so Christopher Krill. Anmeldungen sind noch bis Ende August 2022 möglich. Sobald ein Grill oder eine Fritteuse verwendet wird, müssen Löschmittel vor Ort sein. „Das werden wir auch kontrollieren“, unterstreicht Krill. Die Einhaltung der Hygieneverordnung obliegt ebenfalls dem Standbetreiber.

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