Lautersheim Sanierungsgebiet: Welche Farbe dürfen Ziegel haben

Auch in Lautersheim ist das Sanierungsgebiet nun endlich durch.
Auch in Lautersheim ist das Sanierungsgebiet nun endlich durch.

Wie im Nachbardorf Biedesheim können Privatleute jetzt auch in Lautersheim ihre Häuser modernisieren und die Kosten dafür komplett von der Einkommensteuer absetzen. Dafür wurde ein Städtebauliches Sanierungsgebiet beschlossen. Über das, was gefördert werden soll, gab es unterschiedliche Ansichten.

Ein Städtebauliches Sanierungsgebiet ist ein nach Voruntersuchungen definierter Bereich, in dem viele ältere Immobilien stehen. Deren Eigentümer erhalten die Möglichkeit, ihre Gebäude instand zu setzen und die Kosten dafür über einen Zeitraum von zwölf Jahren komplett abzuschreiben. Ratsmitglieder, die selbst in der Förderzone wohnen beziehungsweise Angehörige dort haben, gelten nach Paragraf 22 der Gemeindeordnung als befangen und dürfen nicht mitentscheiden.

In Lautersheim ist es nur dem Ersten Beigeordneten Mathias Baade, Kevin Kullmann, Michaele Lang, Jens Lebkücher und Horst Zengerle gestattet, an der Beschlussfassung teilzunehmen. Da diese fünf Leute zu wenige sind, um im 13-köpfigen Gremium eine Mehrheit erzielen zu können, musste die Kreisverwaltung einen Beauftragten ernennen, der die fehlenden Personen ersetzt. Diese Aufgabe fällt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Göllheim, Steffen Antweiler (FWG), zu. Bei der Ratssitzung war er jedoch erkrankt und wurde deshalb von Büroleiter Thomas Peter vertreten. Letzterer absolvierte zusammen mit den stimmberechtigten Mandatsträgern alle Schritte, die schließlich zur Verabschiedung der Satzung zum circa 16,37 Hektar großen Sanierungsgebiet „Ortskern Lautersheim“ führten.

Wer von den Abschreibungsmöglichkeiten in dem Bereich profitieren möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss er sich bei seinem Vorhaben von einem Fachmann begleiten lassen. Drei Berater stehen dafür laut Verwaltung zur Auswahl: einer in Eisenberg, einer in Rüssingen und einer in Weitersweiler. Für den Erstkontakt mit Ortsbesichtigung, wonach entschieden sein muss, ob das Projekt ganz oder zumindest in Teilen förderfähig ist, wurde eine Pauschale zwischen 250 und 400 Euro festgelegt. Die Höhe richte sich nach dem jeweiligen Aufwand, erläuterte die stellvertretende Bauamtsleiterin Anja Lehrmoser. Über das Honorar der weiteren Termine mit dem Experten einige man sich individuell. „Die Beratungskosten lassen sich auch absetzen“, beantwortete sie eine Frage von Mathias Baade.

Debatte um Dachpfannen

Hat der Sachverständige seinen Segen gegeben, muss vor Beginn der Arbeiten mit der Verwaltung eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Darin geregelt ist auch, welche Umgestaltungen an den Häusern von einer finanziellen Unterstützung ausgeschlossen sind. Dass man eine Fassadenverkleidung aus Blech, Türen in Leuchtfarben oder den Neubau eines Swimmingpools nicht gefördert bekommt, ist nachvollziehbar. Nicht einsehen konnte man im Rat, weshalb lediglich rote und rotbraune Dachpfannen erlaubt sein sollen. „Wieso steht Schwarz im Negativkatalog?“, wollte Bürgermeister Thomas Mattern wissen. Lehrmoser erläuterte: „Ortstypisch sind rote Eisenberger Ziegel.“ Kullmann hakte nach: „Und was ist, wenn ich schon vor der Sanierung ein schwarzes Dach habe?“ Der Ortschef wies darauf hin, dass das beispielsweise in der Göllheimer Straße und im Dorngarten überwiegend der Fall sei. „Können wir nicht beschließen, diese hier übliche Farbe zuzulassen?“, fragte Mattern. Die beiden VG-Vertreter plädierten dafür, dass die Ausschlusskriterien überall gleich sein sollten. Markus Salzmann meinte, man solle doch einfach „ortstypische Ziegel“ erlauben.

Nach einigem Hin und Her wurde Schwarz aus dem Negativkatalog gestrichen und man konnte zum nächsten und langwierigsten Tagesordnungspunkt übergehen: der Abwägung von Stellungnahmen, die nach der Auslegung des Planes zum Sanierungsgebiet sowie nach dem Anschreiben von 111 Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind. „Vor 20 Jahren haben wir nicht mal die Hälfte an Institutionen und Organisationen fragen müssen“, sagte Peter zu dem langwierigen Prozedere, bei dem jede einzelne Eingabe einschließlich der Antwort der Verwaltung im Detail vorgelesen und dann abgesegnet werden muss. Immerhin: 75 Behörden und Verbände hatten sich erst gar nicht geäußert.

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