DONNERSBERGER WEINWELTEN Neue Deklarationspflichten: Winzer wenig angetan, aber gelassen

Angaben zu den Nährwerten und Inhaltsstoffen auf einer Flasche alkoholfreien Weins des in Stetten ansässigen Weingutes Boudier &
Angaben zu den Nährwerten und Inhaltsstoffen auf einer Flasche alkoholfreien Weins des in Stetten ansässigen Weingutes Boudier & Koeller.

Winzer müssen aufgrund einer neuen EU-Verordnung jetzt Nährwerte und Inhaltsangaben auf Sekt- und Weinflaschen deklarieren. Wir haben nachgefragt, was das für Verbraucher bedeutet und was die Weinbauern im Donnersbergkreis darüber denken.

Beim Winzerhof Seitz auf dem Heyerhof bei Albisheim zeigt man sich gelassen zu den Auswirkung der neuen EU-Verordnung und der Deklarationspflicht. „Im Prinzip trifft uns das erst so richtig mit dem nächsten Jahrgang, der aktuelle Jahrgang 2023 ist nämlich schon fertig“, erzählt Petra Seitz. Für sie bedeutet die neue EU-Regelung zunächst weiteren Aufwand an Kraft und Zeit. „Die EU macht es uns mit dieser Bürokratie jedenfalls nicht leichter“, so die gestandene Winzerin, die sich erst im Laufe der Zeit näher mit der neuen EU-Regelung befassen möchte.

„Labore freuen sich“

Ähnlich wird die Lage beim Weingut Hahnmühle in Mannweiler-Cölln beurteilt. Auch dort ist man wenig von der neuen Regelung angetan. „Die Labore werden sich über die neue Auftragslage sicherlich freuen. Wir füllen über 50 Mal im Jahr ab, und für jede Füllung müssen Brennwert und Nährstoffe labortechnisch ermittelt werden. Da kommen auch Kosten auf uns zu“, ist sich Johannes Linxweiler sicher. Er macht sich auch Gedanken über ein aufgeräumtes Etikett und ist froh, einen Bio-Betrieb zu führen: „Bei unserem Bio-Wein ist die Zutatenliste sehr überschaubar, und wie wir mitbekommen haben, kann man das entweder in einer Tabelle aufs Etikett drucken oder als QR-Code“.

Im Weingut Michel-Roos in Ilbesheim war man hingegen der Zeit voraus. „Wir haben vor über zehn Jahren schon einmal die Nährwerte aufgedruckt. Die können unter anderem für Diabetiker sehr hilfreich sein. Aber wir mussten alle Etiketten von den Weinflaschen entfernen und hatten richtig Ärger bekommen, denn damals war das noch verboten“, berichtet Alexander Roos, der die Sache eher pragmatisch beurteilt. Man würde ohnehin den Wein ins Labor schicken, um eine amtliche Prüfnummer zu erhalten. Und außerdem seien auf dem Etikett schon jeher viele gesetzliche Regelungen einzuhalten, wie etwa die Schriftgröße des Alkoholgehaltes. „Für uns ist das jetzt einfach eine Aufgabe mehr, worauf wir uns durch Schulungen der Kammer und der Verbände gut vorbereitet haben“, so Roos, der sich aber noch nicht auf ein neues Etiketten-Layout festgelegt hat.

Imageschaden befürchtet

In Zell fließt die neue EU-Regelung beim Weinhaus Krauß hingegen schon jetzt in den Alltag ein. „Wir hatten schon vorher Produkte auf dem Markt, die unter eine Deklarierungspflicht gefallen sind, wie etwa Traubensaft“, erzählt Helmut Krauß, der sich ebenfalls über Schulungen mit den neuen EU-Regelungen vertraut gemacht hat. „Ein Mehraufwand ist natürlich da, aber wir haben zum Glück eine eigene Analytik im Haus und können Layout und Druck selber machen“, ergänzt der Weinexperte. Bei Krauß soll das Front-Etikett unverändert bleiben und ein QR-Code auf dem Rückenetikett stehen. „Wir haben das alles vorab schon ausprobiert, und es bereitet uns keine Probleme mehr, aber wie die Verbraucher die neuen Informationen tatsächlich nutzen werden, wissen wir nicht“, ergänzt Krauß, der allgemein den Verbraucherschutz für sehr wichtig hält.

Dirk Himmel vom Niefernheimer Weingut Schwan befürchtet hingegen einen möglichen Image-Schaden für die Branche. „Da kam im Gespräch schon der Tenor auf, dass jetzt, wo man sieht, was alles drin ist, der Wein für weniger natürlich gehalten werden könnte“, so Himmel. Er warnt vor falschen Interpretationen der Inhaltsstoffe. „Unser Wein ist ein Naturprodukt, und da ist nur das Notwendigste drin. Bei Weinproben haben wir schon immer alle Tatsachen offen auf den Tisch gelegt, sofern danach gefragt wurde“, versichert der Winzer und klärt weiter auf: „Wenn da jetzt Ascorbinsäure draufsteht, könnten manche Leute die Augen rollen. Das ist nur Vitamin C, das im Fruchtsaft sogar als Extra angepriesen wird. Beim Wein kann es als organische Säure zur Stabilisierung dienen.“ Durch den Klimawandel mit heißeren Tagen und geringeren Niederschlägen werde wohl zukünftig vermehrt auch beim heimischen Wein von säurestabilisierenden Inhaltsstoffen Gebrauch gemacht werden, ist sich Himmel sicher.

Zur Sache: Neue Deklarationspflichten

Seit dem 8. Dezember 2023 hergestellte Weine müssen auf dem Flaschenetikett den Nährwert und die Zusatzstoffe ausweisen, ebenso etwaige Allergene. Das regelt eine neue Verordnung der Europäischen Union. Die Angaben können alternativ auch in Form eines QR-Codes verfügbar gemacht werden. Dieser kann mittels Handys gescannt werden und man landet auf einer Informationsseite im Internet. Eine Erhebung oder Nachverfolgung von Nutzerdaten oder Werbehinweise ist dabei nicht gestattet. Für Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist – im Handel kann daher neben der neuen auch noch die alte Regelung vorkommen.

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