Donnersbergkreis „Mehr Zeit, um im Zug noch ein Bier zu trinken“

«ROCKENHAUSEN.»War er beim Angriff der rund 40 Vermummten aus der Fanszene des 1. FC Kaiserslautern auf Polizeibeamte und den mit rund 120 Anhängern des MSV Duisburg gefüllten Regionalzug im Oktober 2017 am Bahnhof in Imsweiler mit dabei oder nicht? Der Student aus Mainz beteuerte seine Unschuld, das Amtsgericht Rockenhausen sah seine Tatbeteiligung allerdings als erwiesen an und verurteilte den 25-Jährigen gestern Nachmittag zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 35 Euro.

„Ich kann nur noch einmal betonen, dass ich so etwas nie machen würde und nicht anwesend war“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er würde doch seine Zukunft nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen. Der 25-Jährige befindet sich im Endspurt seines Studiums. Die Staatsanwaltschaft wertete seine Argumentation rund um den 22. Oktober vor fast 16 Monaten jedoch als reine „Schutzbehauptung“. Und auch das Gericht sah seine Aussagen als widerlegt an. Als wichtigstes Indiz für die Tatbeteiligung des 25-Jährigen gilt das von ihm am Imsweilerer Bahnhof geparkte Kraftfahrzeug, welches er sich von seiner Freundin ausgeliehen hatte, um zum Zweitligaspiel ins Fritz-Walter-Stadion zu fahren. Seine Erklärung, wieso er denn von der Autobahn 63 aus kommend ausgerechnet in Imsweiler auf einem Feldweg und nicht etwa an den näher gelegenen gepflasterten Bahnhofsparkplätzen in Winnweiler oder Enkenbach das Auto abstellte: „Von Imsweiler aus hatte ich dann im Zug mehr Zeit, um noch ein Bier zu trinken“, so der Angeklagte. Der gab an, sich in Kaiserslautern mit seinem älteren Bruder getroffen zu haben. Dieser war ihm im Zeugenstand allerdings keine große Hilfe – konnte er sich doch gar nicht mehr richtig erinnern, ob er an jenem 22. Oktober mit dem Angeklagten überhaupt im Stadion war. Belastend wirkte sich für den Angeklagten auch aus, dass alle Zeugen, die nachweislich Teil der 40 Vermummten waren und daher selbst wegen Landfriedensbruch angeklagt sind beziehungsweise schon verurteilt wurden, den 25-Jährigen „vom Stadion her flüchtig kennen und dort regelmäßig sehen“ würden. Der Angeklagte betonte allerdings, nur selten auf den Betzenberg beziehungsweise zum Fußball zu gehen. Ein ermittelnder Polizeibeamter gab zudem zu Protokoll, dass der 25-Jährige bereits als „Gewalttäter Sport“ in Erscheinung getreten sei. Damals wurde er dem VfB Stuttgart zugeordnet. Am Tattag selbst konnte sich allerdings keiner der Zeugen, die zum Teil zwei Ultra-Gruppen der FCK-Fanszene angehören, daran erinnern, den Angeklagten in Imsweiler gesehen zu haben. „Diese Erinnerungslücken sind äußerst unglaubwürdig. Hier wird verdeckt, wer diese ganze Aktion überhaupt geplant hat“, so die leitende Richterin. Das Urteil von 150 Tagessätzen zu je 35 Euro und ein Fahrverbot am unteren Rand der Skala wollen Angeklagter und Anwalt nicht akzeptieren. „Die Staatsanwaltschaft hat keinen einzigen physischen Beweis geliefert, dass mein Mandant anwesend war. Das Ganze nur auf das dort abgestellte Auto zu stützen ist zu wenig, um ihn einer Straftat zu bezichtigen. Dieses Vorgehen hat nichts mit Recht und Unrecht zu tun. Mein Mandant geht einen geraden Lebensweg und soll hier jetzt aus dem Nichts mitgemacht haben? Seine Aussagen als Schutzbehauptung hinzustellen, das macht die Staatsanwaltschaft nur, weil sie nichts hat“, so der Verteidiger im Plädoyer. Er forderte Freispruch und hielt sich die Option offen, Rechtsmittel einzulegen.

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