Donnersbergkreis Klares Votum gegen längere Start- und Landebahn

Der Flugsportverein Südlicher Donnersberg möchte die Start- und Landebahn des Imsweilerer Flugplatzes von derzeit 280 auf rund 8
Der Flugsportverein Südlicher Donnersberg möchte die Start- und Landebahn des Imsweilerer Flugplatzes von derzeit 280 auf rund 800 Meter verlängern. Damit könnte hier künftig auch Segelflug betrieben werden.

Geht es nach dem Verbandsgemeinderat Rockenhausen, dann wird die Start- und Landebahn des Imsweilerer Flugplatzes nicht verlängert. Einstimmig haben die Mitglieder eine Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht, die eine vom Flugsportverein Südlicher Donnersberg (FSV) angestrebte Erweiterung verhindern und die umliegenden Gemeinden vor einer befürchteten Lärmzunahme schützen soll. Der FSV hat empört auf die Entscheidung, vor allem aber auf verschiedene in der Sitzung gefallene Aussagen reagiert und der RHEINPFALZ eine Stellungnahme zukommen lassen (siehe „Zur Sache 2“).

Wie mehrfach berichtet, möchte der FSV schon seit längerem die Start- und Landebahn von 280 auf rund 800 Meter verlängern. In erster Linie soll damit auf dem zwischen Imsweiler und (etwas weiter entfernt) Dörnbach gelegenen „Molkenberg“ neben Ultraleichtflugzeugen auch der Start von Segelfliegern ermöglicht werden – die Verantwortlichen wollen sich künftig verstärkt der Jugendarbeit widmen und hoffen, den Verein attraktiver für neue Mitglieder zu machen. Daneben wäre aber das Gelände mit der Erweiterung auch für Maschinen der nächsthöheren Kategorie – der sogenannten Echo-Klasse – und damit für motorisierte Landflugzeuge bis zwei Tonnen zugelassen. Nicht nur das hat in den Diskussionen der vergangenen Jahre wiederholt eine Rolle gespielt: Für Unmut sorgte in den umliegenden Gemeinden auch das Bemühen, die so genannte Platzrunde zu verlegen, um damit den – mittlerweile genehmigten – Bau dreier Windräder westlich des Flugplatzes beim Felsberger- und Spreiterhof zu ermöglichen. Denn diese festgelegte, rechteckige Route beim An- und Abflug muss einen Mindestabstand von 850 Metern zu den Anlagen einhalten, was beim ursprünglichen Verlauf der Platzrunde nicht möglich gewesen wäre. Versuche, diese ein Stück nach Norden (Richtung Dörnbach) beziehungsweise Süden (Richtung Gundersweiler) zu verschieben, sind jeweils am heftigen Widerstand der dortigen Gemeinderäte beziehungsweise der Bevölkerung gescheitert – sie befürchteten eine deutliche höhere Lärmbelastung in beziehungsweise über ihren Orten. Eine endgültige Lösung ist hier noch nicht gefunden. Der FSV hatte nun bei der Verbandsgemeinde einen Antrag zur Aufschüttung des Geländes sowie der Verlängerung der Start- und Landebahn eingereicht. Diesen hat der VG-Bauausschuss vor kurzem abgelehnt. Dennoch hat die Fraktion „Die Nordpfälzer“ das Thema einmal mehr auf die Tagesordnung der jüngsten VG-Ratssitzung gebracht. Nicht nur deren Vorsitzenden Helmut Hyner hat die Frage beschäftigt, „was wir machen können, um den Flugplatz in seiner jetzigen Form, Größe und Art der Nutzung festzuschreiben“. Das Problem: Als der Flächennutzungsplan (FNP) der VG Ende der 1990er Jahre beschlossen wurde, war der Flugplatz bereits in Betrieb. Diesem lässt sich nicht zweifelsfrei eine räumlich begrenzte Fläche im FNP zuordnen. Unstrittig ist, dass das Gelände sozusagen Bestandsschutz genießt – weniger eindeutig ist hingegen die Frage der Erweiterung. Ohne an dieser Stelle in die komplizierten Details einzusteigen: Wie der stellvertretende VG-Bauamtsleiter Michael Groß erläuterte, besteht nach Auffassung der Kreisverwaltung immerhin die Möglichkeit, dass eine Verlängerung der Start- und Landebahn auch ohne gesondertes Genehmigungsverfahren rechtmäßig wäre. Eine Sichtweise, die – im Gegensatz zur Rockenhausener Verwaltung – auf Anfrage auch der Gemeinde- und Städtebund geteilt hat. In diesem Fall „könnte die Ortsgemeinde Imsweiler einen genehmigungsfreien Bebauungsplan aufstellen, den die Verbandsgemeinde nur durch eine eigene Planung verhindern könnte“, so Groß. Das heißt: der FNP müsste entsprechend geändert werden – wobei eine reine Verhinderungsplanung nicht zulässig sei. Nur aus „überzeugenden städtebaulichen Gründen, bei der aber die parallele Planung der Ortsgemeinde im Blick zu behalten ist“, dürfe eine FNP-Fortschreibung betrieben werden. Einmütigkeit herrschte im Rat, dass die Mitglieder einer verlängerten Start- und Landebahn, vor allem aber einer erweiterten Nutzung des Flugplatzes ablehnend gegenüberstehen (siehe „Zur Sache 1“). Gesucht wurde nun nach Formulierungen, deren Inhalt eben keine Verhinderungsplanung darstellt und – so Verbandsbürgermeister Michael Cullmann – „auch rechtssicher ist“. Ganz allgemein stellte Groß fest, „dass wir versuchen, einen unbestimmten Rechtsraum zu konkretisieren und 20 Jahre später etwas festzulegen, was damals vermutlich gemeint gewesen ist“. Den Weg für die Abstimmung ebnete schließlich Anja Schwarz (SPD), die auch Mitglied des Gundersweilerer Gemeinderates ist. Dieser habe in seiner Stellungnahme zu einer geplanten Erweiterung des Flugplatzes gefordert, dass „die Entwicklung der von den Plänen betroffenen umliegenden Gemeinden sichergestellt sein muss – das sollte vorrangiges Ziel aller Vereinbarungen sein“. Der Verkauf von bestehenden Bauplätzen könnte ebenso darunter leiden wie die Erschließung weiterer Baugebiete, befürchten die Gundersweilerer Ortsvertreter. „Die Frage ist, was das für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums bedeutet“, so Schwarz. Davon ausgehend schlug Groß vor, „das Ermöglichen der weiteren städtebaulichen Entwicklung der Nachbarkommunen“ zur Grundlage der angestrebten FNP-Änderung zu machen. Diese hat der VG-Rat ebenso einstimmig auf den Weg gebracht wie die Annahme des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Groß betonte allerdings, dass die Angelegenheit damit noch nicht in trockenen Tüchern ist: „Wir müssen sehen, was im Verfahren daraus wird.“

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