Donnersbergkreis
Hitze und Trockenheit: Viele Bäche im Landkreis von der Bildfläche verschwunden
So manch Tourist, der den Donnersbergkreis zu Fuß oder per Fahrrad erkunden will, reibt sich verwundert die Augen. Wenn er beispielsweise eine Wanderkarte mit sich führt, auf der Bäche eingezeichnet sind, von denen partout nichts mehr zu erkennen ist. Oder wenn er Dörfer besucht, in denen Gräben angelegt sind, in denen nichts zu sehen ist außer vereinzelten Überresten von etwas, das durchaus mal ein fließendes Gewässers gewesen sein könnte. Die Witterung der zurückliegenden Wochen macht den Gewässern zu schaffen. Und weil es im Donnersbergkreis sehr viele kleine Bäche gibt, die schon in gemäßigteren Sommern nur ganz zaghaft vor sich hin plätschern, ist so manches dieser Fließgewässer (vorübergehend) komplett von der Bildfläche verschwunden.
Dass kleinere Bachläufe trockenfallen, ist laut Umweltabteilung der Kreisverwaltung zum Teil bedingt durch die Verdunstung. „Immer mehr“ werde dies aber auch durch sinkende Grundwasserspiegel verursacht. Und: durch die fehlende Speicherung von Niederschlagswasser in den Böden.
Durch die stellenweise ausgetrockneten Fluss- und Bachläufe werde sowohl die Vegetation als auch die Tierwelt geschädigt, bestätigt die Umweltabteilung der Kreisverwaltung. Vor allem betreffe dies Fische und Insekten. Zwar könnten sich viele Arten erholen, wenn irgendwann wieder Regen einsetzt, jedoch warnen die Fachleute vor der langfristigen Entwicklung, die sich abzeichnet: Es stehe zu erwarten, dass die Trockenperioden „eher häufiger und länger werden – was zu immer mehr Druck auf Flora und Fauna führt“.
Wasser abschöpfen verboten
Daher müsse konsequent das Ziel weiterverfolgt werden, Niederschlagswasser nicht schnellstmöglich abzuleiten, sondern in der Region im Boden zu halten und zu speichern. Dazu könnten zum Beispiel Gründächer ihren Teil beitragen, heißt es aus der Umweltabteilung der Kreisverwaltung. Zudem müsse in den Siedlungen für versickerungsfähige Flächen gesorgt werden.
Ganz wichtig: Aufgrund der angespannten Lage ist es derzeit verboten, für private Zwecke Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Auch das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen – was grundsätzlich als sogenannter Gemeingebrauch gemäß Landeswassergesetz erlaubt ist – schädige in Trockenzeiten das Gewässer, so die Verwaltung. Wasser mittels elektrischer Pumpen aus Bächen zu entnehmen, das sei ohne gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis ohnehin nicht zulässig.
Anders sieht es bei privat genutzten Brunnen aus, bei denen die Nutzer – insbesondere für die Trinkwassernutzung – eine wasserrechtliche Erlaubnis haben. Dort seien bereits in der Erlaubnis maximale Entnahmemengen festgeschrieben. Zusätzliche Einschränkungen dazu seien derzeit nicht vorgesehen.