VG Nordpfälzer Land Fragen und Antworten: Nach welchen Kriterien die Verbandsgemeinde Vereine finanziell fördert
Damit die „Richtlinien der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land über die Bewilligung von Zuschüssen zu Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen“ in Kraft treten konnten, war die Zustimmung des VG-Rates erforderlich. Dessen Mitgliedern teilte Bürgermeister Michael Cullmann (SPD) mit, dass die in der früheren VG Rockenhausen gültigen Bestimmungen „aus den 70er, 80er Jahren stammten – auf jeden Fall waren sie sehr alt“. In der ehemaligen VG Alsenz-Obermoschel habe eine solche Regelung erst gar nicht existiert.
Mit dem vor zwei Jahren erfolgten Zusammenschluss der Verbandsgemeinden sei es daher dringend geboten, „dass wir diese Angelegenheit auf saubere Füße stellen, damit nicht der Eindruck entsteht, so etwas werde hemdsärmelig entschieden“. Es müsse für jeden klar erkennbar sein, „welche Zuschüsse es gibt und was die Rechtsgrundlage dafür ist“, so der VG-Chef, der anschließend die Eckpfeiler des vom Rat einstimmig verabschiedeten Papiers erläuterte.
Wer wird gefördert?
Zuwendungen beantragen können Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der VG Nordpfälzer Land. Wobei, wie Cullmann betonte, „es uns wichtig ist, dass sie auch die Träger der Einrichtungen sind, die gefördert werden sollen, beziehungsweise dass sie erbbauberechtigt sind“. Auch sei ein nachträglicher Zuschuss für eine bereits abgeschlossene Maßnahme nicht möglich.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich gibt es Zuschüsse für „Arbeiten, die für den sportlichen und kulturellen Bereich erforderlich sind“. Im Einzelnen aufgeführt werden der Neu- und Umbau, die Erweiterung sowie die General- oder Teilsanierung von Sport- und Freizeithallen, Sportplatzanlagen, Sportplatz- und Umkleidegebäuden, Hallen- und Freibädern, Anlagen für besondere Sportarten sowie Zentren mit Sport- und Erholungsgelegenheiten. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass auch für den Erwerb und die Baureifmachung von Grundstücken sowie die Erschließung auch außerhalb des eigentlichen Geländes eine Förderung möglich ist. Dies gilt aber explizit nicht für Kosten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsbetrieb sowie die Anschaffung von mobilen Geräten oder Ausstattungsgegenständen.
Wann wird gefördert?
Zwei Vorgaben müssen erfüllt sein, damit ein Zuschuss durch die Verbandsgemeinde in Frage kommt: Für das Projekt werden ebenfalls Landesmittel gewährt – und die jeweilige Sitzgemeinde des Vereins/der Organisation beteiligt sich mit mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Diese dienen dann auch als Grundlage für die Berechnung der VG-Fördersumme. Helmut Gass (FDP) wollte diesen „wichtigen Punkt“ nochmals herausstellen: „Die Ortsgemeinde muss also diesem Antrag positiv gegenüberstehen, sonst kann die VG nicht tätig werden.“ Cullmann ergänzte: „Die Ortsgemeinde muss nicht nur zustimmen, sie muss auch tatsächlich selbst Mittel zur Verfügung stellen.“
Gibt es für eine Maßnahme keine Zuwendung des Landes, ist ein Zuschuss seitens der Verbandsgemeinde zwar trotzdem möglich. Dann ist allerdings gemäß den Richtlinien „eine strenge Bedarfsprüfung durchzuführen“, deren Ergebnis eine „nachgewiesene Dringlichkeit für das Bauvorhaben“ sein muss.
Wie hoch wird gefördert?
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, gewährt die VG einen Zuschuss von bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten – allerdings ist die maximale Fördersumme auf 100 Euro pro Vereinsmitglied gedeckelt. Ein Beispiel: Ein Projekt kostet eine Million Euro, zehn Prozent davon sind 100.000 Euro. Doch angenommen, der Verein hat 500 Mitglieder: Der maximal mögliche Zuschuss durch die Verbandsgemeinde liegt somit bei 500 mal 100 Euro, das ergibt dann „nur“ 50.000 Euro.
Ohnehin handelt es sich aber in den Richtlinien um Höchstbeträge. Cullmann und VG-Sozialabteilungsleiterin Sabine Bold betonten folglich auch, dass der Haupt- und Finanzausschuss zwar die Anträge beurteilt und vorschlägt, in welcher Höhe Zuschüsse eingeplant werden – die letzte Entscheidung obliege jedoch stets dem VG-Rat „mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“, so der Bürgermeister. Auf Nachfrage von Jürgen Christmann (Freie Liste) sagte Bold, in der früheren VG Rockenhausen seien als Grundstock meist Fördermittel von 5000 Euro pro Jahr eingeplant worden, zum Teil hätten sie aber auch darüber gelegen.
Wann wird nicht gefördert?
Wer einen Zuschuss von der VG erhalten hat, kann in den folgenden drei Jahren nicht erneut eine Zuwendung erhalten – es sei denn, die Dringlichkeit der erneuten Maßnahme wird anerkannt und es liegen keine Anträge anderer Vereine vor. Bedingung ist außerdem, dass eine Anlage mindestens 20 Jahre genutzt wird. Sollte vor Ablauf dieser Frist eine Umnutzung stattfinden, kann die VG die Mittel anteilig zurückfordern.