Donnersbergkreis „Es ist einfach so passiert“

«Rockenhausen.» Wieso der Angeklagte im August vergangenen Jahres auf der linken Spur fuhr obwohl die Sicht stark eingeschränkt – und zwischen Bolanderhof und Marnheim mehrere Autos noch vor ihm waren – konnte der 28-Jährige nicht wirklich erklären. Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde er am Amtsgericht Rockenhausen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Und auch auf seinen Führerschein wird er noch eine Weile verzichten müssen.

Gleich zwei Schutzengel waren an jenem Augustabend zwischen dem Bolanderhof und Marnheim unterwegs. Sowohl das 27-jährige Opfer, als auch der Unfallverursacher hatten großes Glück, dass sie keine bleibenden Schäden von dem Zusammenprall davongetragen haben. Mit einem Schädelhirntrauma, mehreren Prellungen und Schürfwunden wurde die Frau damals in das Krankenhaus eingeliefert, war zwei Wochen krankgeschrieben und nach zweimonatiger Physiotherapie wieder voll genesen. Ihr Fahrzeug: ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 40.000 Euro. Der Angeklagte, vor drei Jahren erst nach Deutschland gekommen, konnte seine kleineren Verletzungen nicht genauer beschreiben. Auch nicht mit Hilfe eines ihm im Gerichtssaal beistehenden Dolmetschers. Ebenfalls keine richtige Erklärung hatte der 28-Jährige auf die Frage parat, wie es denn passieren konnte, dass er auf die Gegenspur lenkte: „Ich kannte das Auto nicht und bin es zum ersten Mal gefahren. Es ist einfach so passiert.“ Einer Bekannten half der Mann an diesem Abend beim Ausliefern von Speisen und war auf dem Weg von Kirchheimbolanden nach Marnheim. Ein Augenzeuge sagte aus, dass ihm der Angeklagte schon vor dem Bolanderhof aufgefallen sei, als er auf die Gegenspur fuhr, obwohl mehrere Autos noch vor ihm waren. „Was macht der denn da? Will der jetzt alle Autos auf einmal überholen? Wenn da jemand entgegenkommt, kracht es gewaltig“, schilderte der 56-jährige Motorradfahrer dem Gericht seine Gedankengänge. Die Spur soll der Mann sogar mehrmals gewechselt haben. Dass der Angeklagte allerdings nie an Geschwindigkeit aufgenommen hat, was auf ein bewusstes Überholmanöver gedeutet hätte, bestätigte auch ein zweiter Zeuge. Unmittelbar vor dem Zusammenprall mit der 27-Jährigen muss der Mann wieder ausgeschert haben. „Ich habe plötzlich Scheinwerfer vor mir gesehen. Dann weiß ich nichts mehr“, so das Unfallopfer. Laut Polizeiaussage kollidierte ihre linke mit der rechten Autohälfte des Angeklagten, was schließen lässt, dass die Frau noch reagierte und nach rechts lenkte. Kurz bevor sie das Gericht verlassen wollte, wendete sich der Angeklagte in gebrochenem Deutsch an sie: „Es tut mir leid. Ich habe versucht, Sie zu kontaktieren, aber die Polizei hat mir Ihre Nummer nicht gegeben.“ Die Frau nahm die Entschuldigung an und hofft, dass „Ihnen das eine Lehre war und sie so etwas nie wieder machen“. Das Gericht folgte im Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten, der nicht vorbestraft war, forderte eine mildere Geldstrafe und um Berücksichtigung der Notwendigkeit des Führerscheins seines Mandanten. Auf seine knapp 48 Kilometer entfernt liegende Arbeit brauche er durch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nun über zwei Stunden pro Weg länger. Das wird der 28-Jährige auch noch mindestens bis August auf sich nehmen müssen. Die Sperrfrist der seit dem Vorfall entzogenen Fahrerlaubnis wurde auf weitere fünf Monate verlängert.

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