Winnweiler / Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Drogenverkauf am Bahnhof: Drei Männer verurteilt

Drei Männer waren beim Drogenkauf erwischt worden.
Drei Männer waren beim Drogenkauf erwischt worden.

Weil sie Drogen am Bahnhof in Winnweiler verkauft haben, wurden nun drei Männer am Landgericht Kaiserslautern verurteilt. Was genau geschah, gaben die Angeklagten selbst zu. Wobei der Hauptangeklagte erst noch zögerte.

Angeklagt waren ein 26-Jähriger wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in zwei Fällen, ein 31-Jähriger zur Mithilfe bei einer Tat und ein 47-Jähriger wegen Beihilfe sowie unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz. Während die beiden Mittäter sofort zu einer prozessualen Verständigung bereit waren, hatte der 26-Jährige dies zunächst wegen des in Erwägung gezogenen Rahmens von vier bis fünf Jahren Freiheitsstrafe abgelehnt.

Nach Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen, die die Anklagevorwürfe untermauerten, war der 26-Jährige schließlich doch zu einer Verständigung bereit und räumte zwei Anklagevorwürfe ein. Er gab zu, am 7. März einer Vertrauensperson des Polizeipräsidiums Westpfalz am Bahnhof in Winnweiler verkauft zu haben. Dabei habe es sich um 955 Gramm minderwertiges Marihuana gehandelt, dass er als hochwertig für 3300 Euro verkauft habe. Des Weiteren räumte er ein, bei dieser Gelegenheit mit dem Käufer die Lieferung von 50 Kilogramm Marihuana für 95.000 Euro, vereinbart zu haben, die ebenfalls am Bahnhof Winnweiler übergeben werden sollten.

Von Waffen nichts gewusst

8650 Gramm habe er selbst beschafft und am 17. März zum vereinbarten Treffpunkt transportiert. Seinen Cousin, den 31-jährigen Mitangeklagten, habe er mit der Beschaffung des Restes beauftragt. Dieser habe 28.410 Gramm Marihuana besorgt und den 47-jährigen dritten Angeklagten mit dem Transport nach Winnweiler beauftragt. Der 26-Jährige habe den Transport mit seinem Fahrzeug begleitet und überwacht. Wie vereinbart, hätten sich die drei Angeklagten mit dem Käufer der Drogen gegen 21.15 Uhr an der vereinbarten Stelle getroffen und die Drogen übergeben. Dort seien sie dann von der Polizei festgenommen worden.

Von einem Gürtel mit zwei Vorhängeschlössern und einem Tierabwehrspray, die in einem Fahrzeug gefunden wurden und die nach Annahme der Staatsanwalt als Waffe eingesetzt hätten werden können, habe er nichts gewusst. Dies konnte durch die Beweisaufnahme auch nicht widerlegt werden.

Nebenstraftat fallengelassen

Der 31-jährige und der 47-jährige Angeklagte bestätigten jeweils ihre Tatbeiträge, wobei der 47-Jährige auch zugab, bei dem von ihm durchgeführten Drogentransport noch 1,5 Gramm Kokain, 8,8 Gramm Heroin und 10,3 Gramm eines Drogencocktails zum eigenen Konsum im Besitz gehabt zu haben.

Im Hinblick auf die prozessuale Verständigung stellte die Kammer das Verfahren wegen einer weiteren, dem 26-Jährigen zur Last gelegten Tat, als unwesentliche Nebenstraftat ein. Bei dieser hatte er seine Täterschaft bestritten und einen anderen, ähnlich aussehenden Mann, bezichtigt, am 7. Januar annähernd fünf Kilogramm Marihuana an einen ebenfalls Beschuldigten übergeben zu haben.

Mehr als drei Jahre Haft

Das Gericht hielt den Angeklagten zu Gute, dass es sich um von der Polizei überwachte Geschäfte mit minderwertigem Marihuana – einer weichen Droge – gehandelt habe, dass sie sich erstmals in Haft befanden und geständig waren. Nachteilig wurden unter anderem die Vorstrafen der Angeklagten und die großen Mengen der gehandelten Drogen betrachtet.

Vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern wurde der 26-Jährige schließlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 31-Jährige bekam eine zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, der 47-Jährige eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die beiden müssen nun bei einer dreijährigen Bewährungszeit jeweils 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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