Donnersbergkreis Brief an die Lokalredaktion:

Nach dem Durchlesen des Artikels „Ja zu weiteren Windkraft-Flächen“ der Stadtratssitzung Rockenhausen hatte ich den Eindruck, dass – außer der Nichtberücksichtigung des ehemaligen Steinbruchs – für die ganzen 94 Hektar des Sondergebiets Nr. 7 gestimmt wurde. Wenn ich nicht selbst vor Ort gewesen wäre, würde ich das jetzt glauben. In der Stadtratssitzung stand jedoch ein stark reduziertes Restgebiet zur Abstimmung. Warum nicht über das ganze Rockenhausener Sondergebiet Nr. 7 des Vorentwurfs des Teilflächennutzungsplans Windenergie der VG Rockenhausen abgestimmt wurde, ist leicht zu erklären. In diesem ursprünglich 94 Hektar großen Areal wurden unter anderem Siedlungsgebiete, wie die Wochenendhäuser Falkenstein und der Buchwaldhof, nicht berücksichtigt. Genau diese zwei Siedlungsgebiete, welche mit einem Abstand von 800 Meter gepuffert wurden, sowie das künftige Siedlungsgebiet Wallberg und das Gebiet Waldsymposium wurden aus dem ursprünglichen Sondergebiet Nr. 7 herausgenommen. Dadurch blieben drei Teilflächen übrig, über welche letztendlich abgestimmt wurde. Dem Bauausschuss der Stadt Rockenhausen möchte ich ein Lob und meinen ausdrücklichen Dank aussprechen, nicht nur dafür, dass die Siedlungsgebiete Wochenendhäuser Falkenstein und der Buchwaldhof nun endlich Einzug erhalten haben (im Gegensatz zum eigentlichen Vorentwurfs des Sondergebiets Nr. 7), sondern auch dafür, dass diese mit einem 800 Meter Abstandspuffer versehen wurden. Die Gesamtgröße des Restgebiets beträgt nach meiner Einschätzung weniger als 20 Hektar, was die bisherige Grenze für die Ausweisung der Sondergebiete für Windenergie des Vorentwurfs des Teilflächennutzungsplans Windenergie der VG Rockenhausen darstellte. Zu der Aussage (sofern Sie denn wirklich so gemeint war), dass sich in dem angedachten Sondergebiet „die Windenergie und der Naturschutz beispielhaft miteinander vereinbaren“, möchte ich folgendes ergänzen. Es gibt sicherlich Flächen, bei denen dieser Sachverhalt vorstellbar wäre. Nun ist es jedoch so, dass sich das Sondergebiet Nr. 7 komplett im Landschaftsschutzgebiet Donnerberg befindet und somit eine weiche Tabuzone, also eine eingeschränkte Nutzung für Windkraftanlagen, darstellt. Meines Kenntnisstands nach haben die angrenzenden Verbandsgemeinden im Landschaftsschutzgebiet Donnersberg bisher noch keine Windkraftanlagen gebaut, was ich äußerst lobenswert finde. Für mich stellt sich die Frage: Warum deklariert man ein Gebiet überhaupt als schutzwürdig? Wer sich den Schutzzweck des Landesschutzgebiet Donnersberg durchliest, wird feststellen, dass in diesem Gebiet folgendes geschützt werden soll: a) die Erhaltung des Landschaftsbildes, bestehend aus dem Donnersbergmassiv mit seinen weitgehend noch natürlichen Hängen und Tallagen und den bestehenden Ortschaften; b) die Verhinderung von Beeinträchtigungen der natürlichen Landschaftselemente Relief, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt. Dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen. Umso unverständlicher wird die Aussage „der beispielhaften Vereinbarung von Windenergie und Naturschutz“, da sich in diesem Gebiet windkraftsensible Arten beobachten lassen, wie zum Beispiel Fledermäuse, Wanderfalke sowie der Rotmilane. Genau diese Arten finden sich auch im Standortkonzept und der Begründung wieder. Wenn man sich nun vor Augen hält, dass es sich hier um eine verbleibende kleine Fläche (kleiner 20 Hektar), die sich in einer weichen Tabuzone befindet, handelt und der VG Rockenhausen nach Abzug der Fläche Sondergebiet Nr. 7 noch über 500 Hektar für die potenzielle Windenergienutzung zur Verfügung stehen, ist es nicht mehr nachvollziehbar, warum Windkraftanlagen in Schutzgebieten gebaut werden sollen. Aktuell liegt die Gesamtfläche der VG für Windkraftanlagen in der Summe bei 5,2 Prozent der VG-Größe. Weiterhin kommen noch anteilig Vorranggebiete gemäß Raumordnungsplan IV Westpfalz hinzu. Nach der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV sollen mindestens zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden. Auch möchte ich auf den bisher noch unberücksichtigten Pfälzer Höhenweg verweisen. Dieser verläuft direkt neben den Restflächen des Sondergebiets Nr. 7 und stellt für die Stadt sowie die VG sicherlich einen Mehrwert dar, nicht zuletzt durch den resultierenden Tourismus.

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