Bad Dürkheim Winzerhalle: Klagt die Stadt?

Der baurechtliche Streit um den Neubau einer Winzerhalle in Ungstein könnte in eine nächste Runde und damit vors Verwaltungsgericht gehen: Der städtische Bauausschuss wird wohl heute in nichtöffentlicher Sitzung darüber entscheiden, ob die Stadt gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses, der den Bau auch in der jetzigen Form für nicht zu beanstanden hält, vorgehen soll. Die Stadt hegt derweil leichte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und fühlt sich vom Bauherrn durchaus getäuscht.

Ausschussvorsitzender Achim Martin hat in seinem Spruch die Stadt aufgefordert, ihr „Einvernehmen“, will sagen: ihre Zustimmung zu erteilen und angekündigt, dies andernfalls selbst zu tun (wir berichteten am 24. März). Bauherr Wolfgang Krapp hatte vor dem Kreisrechtsausschuss Widerspruch gegen den Baustopp eingelegt, den die Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde erlassen hatte. Er betraf insbesondere den Turm, den der Rebveredler zusätzlich zum Bauantrag und ohne Genehmigung auf die Halle gesetzt hat (wir berichteten mehrfach). Das Kreisbauamt hatte sich dabei der Sichtweise der Stadt angeschlossen, dass der Bau das Ungsteiner Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtige. Dieses Kriterium müsse auch von einem privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich (Aussiedlung) eingehalten werden. Martin hatte sich von der Denkmalschutzbehörde bestätigen lassen, dass es in Ungstein „keine historisch geprägte Dachlandschaft“ gebe. Die Stadt verweist indes auf die offizielle „Denkmaltopografie“ des Landkreises, in der über einen „historischen Scheunenkranz“ nachzulesen ist. Im Rathaus fühlt man sich nach wie vor auch vom Bauherrn selbst „getäuscht“, wie Bürgermeister Wolfgang Lutz im RHEINPFALZ-Gespräch eine entsprechende Nachfrage bestätigte. Auch darüber soll sich der Bauausschuss heute ein Bild machen. So war bisher – vom Turm abgesehen – stets von 20 Zentimetern die Rede gewesen, um die die neue Halle höher gebaut sei als die alte, etwa Ende der 90er Jahre errichtete, an der sie sich in der Höhe hätte orientieren sollen. „So hoch wie der Bestand“, sei die Vorgabe im Bauausschuss laut Bauamtsleiter Dieter Petry gewesen. Tatsächlich stellten sich die Höhenunterschiede jetzt weit größer dar. Schon die alte Halle sei damals mit 7,30 Meter Firsthöhe genehmigt, aber mit 7,50 Metern umgesetzt worden, sagt die Stadt. Im Bauantrag von April 2012 sei die neue Halle mit 8,30 Meter Firsthöhe angegeben – und im April 2013 auch so genehmigt worden. In den Bauplänen des Architekten waren die Queransichten beider Hallen nämlich so dargestellt, als lägen die Firste auf gleicher Höhe. Davon hatte sich die Stadt optisch täuschen lassen, die Höhen der alten und der neuen Halle auch nicht eigens abgeglichen. Errichtet wurde die Halle dann mit einer Höhe von 8,50 Metern. Vielleicht auch mit 8,55 Metern. Diese Angabe stammt vom Bauherrn selbst in den nachgereichten aktuellen Plänen, in denen dann auch der Turm dargestellt war. Von ihm erfuhr die Stadt erst, als er schon fast fertig war. Sie hatte aber bereits vor dessen Hinzufügen moniert, dass die neue Halle zu hoch ausfalle – und zwar deutlich höher als der Bestand, was mit bloßem Auge erkennbar war. Aus den nachgereichten Plänen geht laut Stadt nun auch hervor, dass die Bodenplatte der neuen Halle nicht auf demselben Niveau wie die der alten Halle liegt, wie es ebenfalls Vorgabe des Bauausschusses gewesen sei – sondern 35 Zentimeter höher. Zugleich sei der zuführende Wirtschaftsweg aufgeschüttet worden, sagt das Bauamt und verweist darauf, dass man von diesem Weg in die alte Halle nach unten, in die neue Halle aber nach oben fährt, obwohl das Gelände zwischen Bestand und Neubau eigentlich abfällt. Wolfgang Krapp, der sich nach wie vor gegenüber der RHEINPFALZ im Blick auf das laufende Verfahren nicht äußert, hatte vor dem Kreisrechtsausschuss aufgrund des Gefälles von Problemen bei den Bauarbeiten gesprochen, die zur Erhöhung der Halle geführt hätten. Die Höhendifferenz zwischen den Dachfirsten beträgt nunmehr also nicht 20 Zentimeter, sondern je nach Bauantrag und aktualisierten Plänen 1,40 bis 1,60 Meter. Hinzu kommt der Turm, der in der Neufassung mit abgeflachtem Zeltdach dargestellt und mit 10,70 Meter Höhe angegeben ist (vorher 11,40 Meter). Der Bauherr hatte den Turm in der Verhandlung beim Kreis mit dem Einbau eines Fahrstuhls begründet, der dort anders habe ausgeführt werden müssen. Dies wiederum hätte nach Ansicht von Bauamtsleiter Petry allenfalls zu einer Haube führen können, nicht zu einem Turm von mehr als zwei Meter Höhe. In den Plänen für das erste Obergeschoss sei ein Aufzug von etwa 4,50 Quadratmetern Grundfläche herauslesbar, der samt Treppenhaus in einen Schacht von mehr als 35 Quadratmeter Grundfläche integriert ist. Für ein Dachgeschoss liegen dem Bauamt nach Angaben Petrys keine Pläne vor, im ersten OG ist indes von einem „Zugang Aussichtsturm“ die Rede. Nebenbei äußert die Stadt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung im Kreisrechtsausschuss. „Formell sehe ich sie als fehlerhaft“, sagte Dieter Petry gegenüber der RHEINPFALZ. Was Wolfgang Lutz unterstrich: „Wir waren zur mündlichen Verhandlung des Kreisrechtsausschusses überhaupt nicht eingeladen. Das hat uns schon verwundert, zumal es um unser Einvernehmen ging.“ Bei Gericht würde man in einem solchen Fall beigeladen, so der Verwaltungschef. Stattdessen war die Stadt laut Petry nicht einmal über den Termin informiert, habe davon wie auch über das Ergebnis erst aus der RHEINPFALZ erfahren. (psp)

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