Bad Dürkheim Verwaltung untersagt Veranstaltung am „Musikantenbuckel“

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Das angekündigte Benefizkonzert auf dem Freinsheimer „Musikantenbuckel“ heute Abend findet nicht statt: Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Veranstaltung gestern untersagt. Gründe dafür seien vor allem Naturschutz- und Sicherheitsbedenken. Außerdem sei der Bau der ganzen Anlage „im Prinzip illegal“.

Das Konzert im Weinbergsgarten hatte der Freinsheimer Musikmanager Manfred Mühlbeyer veranstalten wollen, um den Winzer Hans-Dieter Reibold zu unterstützen. Dessen Ausschank am „Musikantenbuckel“ war Ende Juli zu Teilen einer mutmaßlichen Brandstiftung zum Opfer gefallen. Ein Vorfall, der sicher auch deswegen so viel Mitgefühl bei den Freinsheimern ausgelöst hatte, weil auch zwei Gänse angezündet worden sind, von denen eine eingeschläfert werden musste. Mit dem Konzert sollte Geld gesammelt werden. Entweder für den Hinweisgeber, der zum noch unbekannten Brandstifter führt, oder für einen guten Zweck. Verbandsbürgermeister Wolfgang Quante und Marco Bauernschmitt vom Ordnungsamt haben gleich mehrere Argumente gegen die Veranstaltung, zu der sich auf Facebook schon über 200 Menschen angemeldet hatten. Zum einen sind es Umweltbedenken: Es brüten derzeit Wiedehopf, Ziegenmelker, Heidelerche, Steinschmätzer und Neuntöter in der Nähe. „Da sind wir seit vier Wochen sensibilisiert“, so Bauernschmitt. Der Naturschutzverband BUND habe sich gemeldet. Der Kreis habe als Naturschutzbehörde gestern Morgen dazu Stellung bezogen. Das Ergebnis: In den nächsten vier Wochen dürfen die Vögel nicht gestört werden. Zum anderen habe ein Unfall am Wochenende die Verwaltungsleute sensibilisiert. Genau an der Einfahrt zum Gelände hatte sich am Sonntag ein Unfall ereignet. Die Liste geht weiter. Beispielsweise gebe es dort keine Abwassergenehmigung und schon gar keine Parkplätze. Autos werden am Musikantenbuckel zwar faktisch auf einem Feld abgestellt, dürften aber praktisch da nicht sein: Dorthin dürfen nur Traktoren. „Wir haben nicht nach Gründen gesucht“, versichert Bauernschmitt vor allem mit Blick auf Bedenken wegen der Vogelbrut. Davon habe man bisher nichts gewusst. Reibold hat sich seinen Angaben nach erst am Montagnachmittag bei der Verbandsgemeinde gemeldet. Die Veranstaltung hätte wohl auch bei rechtzeitiger Anmeldung nicht genehmigt werden können, so Bauernschmitt, vorherige, genehmigte Veranstaltungen hätten unter anderen Vorzeichen gestanden. Reibold habe sich auch einsichtig gezeigt. Quante betont in diesem Zusammenhang: Der Ausschank sei zwar schön, und für Touristen sicher reizvoll, gleichzeitig aber ohne Baugenehmigung errichtet worden. Auch anderen Winzern gegenüber sei es nicht fair, ihnen sei der Ausschank soweit außerhalb schließlich auch nicht erlaubt. Er habe gehofft, dass die Kreisverwaltung, die seit längerem mit der nicht genehmigten Außenanlage des Winzers beschäftigt ist, früher einschreite. Das sei aber nicht der Fall gewesen. „Es gibt kein Recht im Unrecht“, so Quante, der einräumt: „Wir haben vielleicht zu lange gewartet, so selbstkritisch müssen wir sein.“ Die Verbandsgemeinde habe allerdings nur die Möglichkeit bei Veranstaltungen, nicht aber gegen die Anlage an sich einzuschreiten. Reibold und der Zuständige in der Kreisverwaltung waren gestern nicht zu sprechen. (jpl)

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