Bad Dürkheim Stadtrat beschließt Zweitwohnsitzsteuer

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In der Stadt wird ab dem 1. Juli eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 15 Prozent der Nettokaltmiete fällig. Das hat der Stadtrat am Dienstag einstimmig beschlossen. Die Stadt rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von 200.000 bis 400.000 Euro, betroffen sind etwa 1000 Zweitwohnsitze. Die Steuer wird eingeführt, um die Einnahmesituation angesichts großer Investitionen in den Tourismus wie Therme und Brunnenhalle zu verbessern und um die Menschen mit Zweitwohnsitz an den Kosten für die Infrastruktur zu beteiligen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, so müssen etwa unter 18-Jährige keine Steuer entrichten.

Jochen Schmitt (FWG) fragte, warum Auszubildende nicht generell befreit seien. Maik Sokolowski-Kühn, Leiter Finanzen bei der Stadtverwaltung, erklärte dazu, für die Stadt sei es fast lukrativer als die Steuer selbst, wenn Menschen ihren Erstwohnsitz in Bad Dürkheim nehmen würden, da sich die Zuwendungen nach der Einwohnerzahl richteten. Daher sei es ein Ziel der Steuer, mehr Erstwohnsitze zu bekommen. Die Möglichkeit, ihren Erstwohnsitz in Bad Dürkheim zu melden, stünde auch den Auszubildenden offen. Dann müssten sie auch keine Zweitwohnsitzsteuer entrichten.

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