Bad Dürkheim Offen gestanden offenlassen ...

91-80083376.jpg

Gut 1870 Dürkheimer haben bis gestern Briefwahl zur Landtagswahl beantragt und die entsprechenden Unterlagen abgeholt oder zugeschickt bekommen. Mag sein, dass sie jetzt ähnlich unsicher sind wie jener Leser aus Bad Dürkheim, der per Mail eine Nachfrage an uns gestellt hat. Nun sind wir zwar nicht das Wahlamt, aber da es um eine prinzipielle Frage geht, haben wir uns dort schlaugemacht. Es geht um den blauen Wahlumschlag. „Man soll den blauen Umschlag nicht zukleben. Das heißt, wenn jemand den orangefarbigen Umschlag öffnet, sieht er meine Wahl und meinen Namen auf der Versicherung an Eides statt“, schrieb der Leser. Und hat schon selbst recherchiert: „Laut Internet soll man den blauen Umschlag zukleben. Wenn ich dies tue, ist meine Wahl dann ungültig?“ Nein, sagt Peter Gauweiler. Der Geschäftsführende Beamte im Rathaus ist zugleich Leiter des Wahlbüros. Also kein Dachdecker, aber man kann es mit dem blauen Kuvert halten wie dieser, sagt er. Sinnbildlich. Er hat’s uns genau beschrieben. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der orangefarbene Wahlbriefumschlag zugeklebt wird. So steht es auch drauf. Sämtliche orangenen Wahlbriefe aus den Sammelbehältern werden dann am Wahlsonntag ab 18 Uhr, wenn die Wahllokale geschlossen werden und die Wahl zu Ende ist, von jeweils drei Leuten persönlich inspiziert: dem Wahlvorstand und zwei Beisitzern. So ist es per Gesetz vorgeschrieben. Der Wahlvorstand öffnet zunächst den orangenen Umschlag, der die restlichen Unterlagen enthält. Er greift mit der linken (!) Hand – so detailliert ist das vorgegeben – hinein und greift das gelbe Formular mit der Erklärung an Eides statt heraus, mit der der Wähler versichert, den Stimmschein persönlich ausgefüllt zu haben. Dieses Formular reicht er an einen der Beisitzer weiter, der überprüft, ob es ordnungsgemäß unterschrieben ist. Wenn dem so ist, greift der Wahlvorstand nun mit der rechten (!) Hand ins orangene Kuvert, holt den blauen Umschlag mit dem zusammengefalteten Stimmschein heraus und übergibt ihn dem anderen Beisitzer. Und der steckt ihn in gefalteter Form in die Wahlurne. Und die wird erst geöffnet, wenn sämtliche blauen Umschläge drin sind. Bei diesem Sechs-Augen-Prinzip kontrollieren sich also die drei Wahlhelfer gegenseitig. Dass dieses Trio nicht einheitlich in einer bestimmten Couleur zusammengesetzt wird, versteht sich. Ach so, die Eingangsfrage! Nun, aus dem beschriebenen Ablauf ergibt sich, dass es im Grunde egal ist, ob der blaue Umschlag mit dem Stimmschein zugeklebt wird oder nicht: Das Wahlgeheimnis bleibt so oder so gewahrt. Betrachten wir die Sache aber aus einem pragmatischen Blickwinkel, so hat die – auf dem blauen Umschlag vorgegebene – Version „nicht zukleben“ offen gestanden einen wichtigen Vorteil: Die Wahlhelfer beim Auszählen müssen nicht auf den Brieföffner zurückgreifen, sondern können die blauen Kuverts einfach aufklappen. Das spart Zeit, und das ist nicht nur für die Wahlhelfer schön, die dann früher fertig sind, sondern auch für die Lokalredaktion, die die Ergebnisse entsprechend früher bekommt. Und dann womöglich auch schon um elf Feierabend hat statt erst um halb zwölf ... (psp)

x