Kreis Bad Dürkheim Landratswahl: Wie geht wählen in Corona-Zeiten?

Am 8. November wird der Landrat für den Kreis Bad Dürkheim gewählt. Aus Corona-Gründen wird um möglichst viele Briefwähler gebet
Am 8. November wird der Landrat für den Kreis Bad Dürkheim gewählt. Aus Corona-Gründen wird um möglichst viele Briefwähler gebeten.

Die Landratswahl im Kreis Bad Dürkheim entscheidet sich am 8. November. Nun ist in Zeiten von Corona aber nichts wie bisher, auch eine Wahl nicht. Weshalb beispielsweise der zur Wiederwahl stehende Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) auf seinen Plakaten darum bittet, zu wählen – aber am Besten per Briefwahl.

Da es eine Einzelwahl zwischen Ihlenfeld und Timo Jordan (SPD) und damit nicht mit langen Listen auf Stimmzetteln verbunden sei, sei die Briefwahl zu Hause einfach möglich, erklärt Ihlenfeld den Ratschlag auf den Wahlplakaten. Um viele der 110.289 wahlberechtigten Bürger im Landkreis – 975 davon sind Erstwähler – zur postalischen Abstimmung zu bewegen, will Ihlenfeld im Wahlkampf Flyer verteilen, mit deren Hilfe die Briefwahlunterlagen möglichst einfach zu beantragen sein sollen.

Grundsätzlich gibt es laut Kreisverwaltung mehrere Varianten, um an die Unterlagen zu kommen. Beantragt werden können sie per Post oder E-Mail, über den Online-Wahlschein oder persönlich bei den Bürgerbüros der Verbandsgemeinden oder verbandsfreien Kommunen. Auch vonseiten der Kreisverwaltung wird zur Briefwahl geraten. Einen solchen Urnengang ausschließlich als Briefwahl anzugehen, ist allerdings nicht möglich. „Natürlich wurde darüber nachgedacht, allerdings fehlen die kommunalwahlrechtlichen Voraussetzungen dafür. Das geltende Wahlrecht hat die Urnenwahl zum Grundsatz“, teilt Kreissprecher Arno Fickus mit.

Turnhallen statt Klassenräume

Darum gibt es auch weiterhin Wahllokale in den 94 Stimmbezirken im Kreis. Davon sind laut Fickus 14 Briefwahlstimmbezirke, zwei davon sind wegen Corona neu gebildet worden. 1122 Wahlhelfer sollen für einen reibungslosen Ablauf unter Beachtung aller Hygieneregeln sorgen. Dafür hat das Land angelehnt an die Pläne für die Landtagswahl am 14. März 2021 auch für vorher stattfindende Wahltermine Empfehlungen abgegeben.

Wahlräume sollen möglichst groß sein. Die Kabinen werden also eher in Turn- oder Gemeindehallen als in Grundschulklassenräumen aufgestellt werden. Der jeweilige Ort der Wahl steht – wie üblich – auf den Wahlunterlagen. Zugang zum Wahlraum ist nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Es dürfen außerdem zusätzlich zum Wahlvorstand und den -beobachtern nur so viele Personen in den Raum, wie Kabinen vorhanden sind. Dafür sollen deutlich sichtbare Markierungen angebracht werden. Jeder muss sich die Hände vorm Betreten des Wahlraums desinfizieren. Entsprechend Spender werden aufgestellt.

Besondere Regeln für Wahlvorstand

Wer gewählt hat, sollte zügig den Raum verlassen. Im besten Fall sind die Wege als „Einbahnstraßen“ ausgewiesen. Nach der Stimmabgabe muss der Tisch in der Wahlkabine desinfiziert werden. Zu Stiften für die Kreuze auf dem Stimmzettel bietet die Landesempfehlung drei Varianten: Der Wähler bringt seinen eigenen Stift mit, Stifte werden mit den Stimmzetteln aus- und zurückgegeben und desinfiziert, bevor sie der nächste bekommt, oder jeder Wähler erhält mit dem Stimmzettel einen Stift, den er behalten oder nach Gebrauch entsorgen kann.

Grundsätzlich gilt zwar Maskenpflicht. Der Wahlvorstand darf sich aber laut Landeswahlgesetz nicht verhüllen, solange er sich in seinem Bereich aufhält. Wähler, die zur Feststellung der Identität am Tisch des Wahlvorstandes stehen, müssen ebenfalls ihre Maske abnehmen. Zum ausreichenden Schutz sind Spuckschutzwände, Gesichtsvisiere und Schutzhandschuhe für den Wahlvorstand vorgesehen.

Seit Kurzem werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Danach können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wahlbriefe sollten spätestens drei Werktage vor dem 8. November bei der Post abgegeben oder eingeworfen werden – das geht übrigens portofrei. Wer das nicht schafft, kann den Brief mit seinem Stimmzettel am Wahltag bis 18 Uhr bei Kommune oder Wahlvorstand abgegeben.

x