Bad Dürkheim Keine Kontrolle vom Kreis

„Nicht aktiv“, hat die Dürkheimer Kreisverwaltung den Betrieb des Freinsheimer „Musikantenbuckels“ bislang kontrolliert. Auch droht Winzer Hans-Dieter Reibold wohl keine Abrissverfügung für seine Bauten. Das sagte gestern Kreis-Beigeordneter Frank Rüttger auf Nachfrage. Die Nutzung der Fläche als Ausschank ist allerdings bereits seit Sommer 2013 untersagt.

Am Dienstag hatte die Verbandsgemeinde ein Benefizkonzert auf Reibolds Gelände abgesagt (wir berichteten). Neben aktuellen Naturschutz- und Sicherheitsbedenken hatte Verbandsbürgermeister Wolfgang Quante formuliert, dass es sich um eine „illegale Anlage“ handle, für die er sich eine klare Position vom Kreis wünsche. Der hatte ein Nutzungsverbot für den „Musikantenbuckel“ bereits 2013 ausgesprochen. Reibold hatte damals ohne Ausschankgenehmigung Getränke verteilt. Auch das Verwaltungsgericht hat die Kreis-Entscheidung bestätigt, gegen die sich Reibold damals gewehrt hatte: Mit Wein, Kühlschrank und Preislisten quasi einen gastronomischen Betrieb zu führen, sei ihm nicht erlaubt, entschied das Gericht. Zwischenzeitlich habe der Kreis Reibold vorgeschlagen, zu prüfen, was er mit dem Gelände überhaupt tun könne. Wenn, dann sei auf der Fläche maximal ein „unterschwelliges“ Angebot möglich, so Rüttger. Etwa Einzelveranstaltungen, für die wiederum, wie Rüttger betont, die Verbandsgemeinde zuständig ist. Für eine mögliche Nutzung ist aber laut Kreis ein Artenschutzgutachten nötig. Reibold habe Ende vergangenen Jahres angekündigt, ein solches in Auftrag zu geben. Das lag dem Kreis bis gestern aber noch nicht vor. Reibold selbst war gestern nicht zu erreichen. Kontrolliert, was auf dem „Musikantenbuckel“ los sei, habe man nicht, sagt Rüttger, dafür gebe es auch kein Personal. Bei Zuwiderhandlung des Ausschankverbots drohe natürlich ein Zwangsgeld, dass aber noch nicht erhoben wurde. Berichte über Verstöße seien nicht bei ihnen angekommen. Auch über welche möglichen Umwege dort ein Ausschank betrieben wurde, sei von Seiten der Kreisverwaltung nicht kontrolliert worden. Die baurechtlichen Belange sind da eher zweitrangig. Da das Gelände eigentlich ohnehin so nicht genutzt werden dürfe. Einen baldigen Abriss seiner Pergola muss Reibold wohl nicht fürchten. Seine „bauliche Anlage“, wie es Rüttger formuliert, sei kein Gebäude. Das wäre sie erst, wenn mit der Plane aus dem Konstrukt ein Dach entstehe. Zu Wort gemeldet hat sich nach der Berichterstattung gestern der Naturschutzverein BUND durch Kreissprecher Michael Rauch: „Der BUND ist nicht gegen das Benefizkonzert“, sagte er. Die Vogelschutzbedenken habe der Verein Kreis und Verbandsgemeinde schon vor längerer Zeit vorgetragen, völlig unabhängig vom Konzert. Die Brutzeit der Vögel beginnt laut Rauch bereits im März und endet erst im September. Die Verbandsgemeinde sagte gestern, ihr sei die Problematik erst nach Nachfragen bei der Kreisverwaltung am Dienstag bekannt. Die wiederum wusste um die Vogelschutzbedenken schon länger. Konnte aber gestern nicht mehr klären, ob die Verbandsgemeinde Freinsheim bereits vorher mal nachgefragt hatte. (jpl)

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