Erpolzheim Gemeinderat stimmt für wiederkehrende Beiträge

Müssen Straßen erneuert werden, zahlen in Erpolzheim jetzt alle Grundstücksbesitzer.
Müssen Straßen erneuert werden, zahlen in Erpolzheim jetzt alle Grundstücksbesitzer.

Der Gemeinderat hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, dass zur Erneuerung von Straßen künftig das System der wiederkehrenden Beiträge eingeführt wird. Bisher galt in Erpolzheim das System der einmaligen Ausbaubeiträge.

Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen werden die Kosten auf alle Besitzer von bebaubaren Grundstücken innerhalb einer Abrechnungseinheit umgelegt. Wiederkehrend bedeute nicht, dass jedes Jahr Beiträge gezahlt werden müssen, zumindest nicht in kleinen Gemeinden, in denen nicht jedes Jahr eine Straße erneuert werde, erläuterte Lukas Morch, zuständiger Mitarbeiter der VG-Verwaltung. Es würden dann Beiträge anfallen, wenn eine Straße neu ausgebaut wird, wobei es möglich sei, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen.

Die Gemeinde Erpolzheim könne komplett zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, erklärte Morch. Bei Landes- und Kreisstraßen müssten sich die Bürger nur an den Kosten für die Erneuerung von Gehwegen und der Straßenbeleuchtung beteiligen. So sei dies bislang auch schon geregelt gewesen.

Auch könne weiterhin der Gemeinderat darüber entscheiden, welche Straßen erneuert werden sollen. Ebenso wie bisher werden Ausbaubeiträge nur für die Erneuerung von Straßen verlangt, nicht aber für Reparaturen und auch nicht für die erstmalige Herstellung von Straßen. Für Letztere müssen wie bisher die Grundstücksbesitzer an der jeweiligen Straße Erschließungsbeiträge zahlen. Ebenso werde weiterhin die Höhe des Ausbaubeitrags anhand der Größe des Grundstücks festgelegt, dabei handle es sich aber nicht um die tatsächliche, sondern eine berechnete Größe, betonte Morch. Faktoren seien dabei unter anderem die Anzahl der zulässigen Geschosse und die Tiefe des Grundstücks.

Keine Diskussionen gab es darüber, dass sich die Gemeinde immer mit 20 Prozent an den Kosten für die Erneuerung einer Straße beteiligt. Das ist der niedrigste Gemeindeanteil, der zulässig ist.

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