Weisenheim am Berg Bebauungspläne: Wie der Rat das Ortsbild erhalten will

Weisenheim am Berg
Weisenheim am Berg

Wie kann eine Kommune verhindern, dass große Mehrparteienhäuser das Ortsbild stark verändern? Auf diese Frage hat der Weisenheimer Ortsgemeinderat am Mittwoch eine Antwort gegeben.

Konkret ging es um die Bebauungspläne „Nördlich der Waldstraße und Im Eiertal, Teil I, Änderung III“ und „Sommerbach Änderung VII“. Hier hatte der Rat 2020 eine Veränderungssperre erlassen, die bereits einmal verlängert wurde. Jetzt musste man entscheiden, wie es weitergeht. Thomas Bayer, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Freinsheim, und Stadtplaner Matthias Braun präsentierten zwei Alternativen: entweder die Pläne mit einem Zusatz zu versehen, dass dort nicht mehr als zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt sind. Dies war unter anderem in Seebach so praktiziert worden, um den Charakter der Rudolf-Bart-Siedlung zu erhalten. Oder, als zweite Alternative, die Pläne aufzuheben. In diesem Fall sei jedes Bauvorhaben gemäß Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zu beurteilen, ob es sich in die nähere Umgebung einfüge, erklärte Bayer. Gegebenenfalls könne der Rat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan fordern.

Knappe Entscheidung

Während man sich beim Ziel, das Ortsbild zu erhalten, einig war, gingen die Meinungen über den Weg auseinander. Jörg Kuhmann und Ortsbürgermeister Joachim Schleweis (beide CDU) sprachen sich dafür aus, die Pläne zu ergänzen. Dies schaffe Klarheit für Interessenten, „was geht und was nicht“ (Schleweis) und biete Bauträgern oder Architekten keine Schlupflöcher, um über das Erlaubte hinauszugehen. Dagegen wendeten unter anderem Bernd Sebastian (Bürger für Weisenheim), Jochen Petzoldt (SPD) und Andrea Schranck (Grüne) ein, dass Bürger, die umbauen müssten und bislang mehr als zwei Wohneinheiten in ihrem Haus hätten, ihren Anspruch darauf verlieren würden.

Eine knappe Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen schloss sich dieser Auffassung an und entschied, ein Aufhebungsverfahren für die beiden Pläne einzuleiten.

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