Kreis Bad Duerkheim Nach Schlag mit Schoppenglas auf linkem Auge blind

Streit beim Junggesellenabschied: Ein 32-Jähriger hat während des Wachenheimer Burg- und Weinfestes im vergangenen Jahr einem anderen Mann ein Schoppenglas ins Gesicht geschlagen. Seitdem ist dieser auf dem linken Auge blind. Der 32-Jährige ist gestern in Neustadt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden – ausgesetzt zur Bewährung.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts verurteilte den Mann wegen schwerer und wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 32-Jährige soll seinem 35-jährigen Kontrahenten 5000 Euro Schadenersatz zahlen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss er außerdem mit hohen finanziellen Forderungen rechnen. Der Angeklagte gab gleich zu Beginn zu, dem anderen mit dem Glas auf dem Rathausplatz ins Gesicht geschlagen zu haben. Sein Rechtsanwalt Pierre Wolff gab eine entsprechende Erklärung ab. Sein Mandant habe aus Notwehr gehandelt, so Wolff. Der 35-Jährige habe dem Angeklagten gegenüber gestanden und plötzlich ein Messer in der Hand gehabt. „Ich fühlte mich bedroht und habe gedacht, entweder ich oder er“, sagte der Angeklagte. In einem Reflex habe er mit dem Glas zugeschlagen. Um zu klären, ob der 32-Jährige aus Notwehr gehandelt hat oder nicht, wurden mehrere Zeugen gehört. Was genau geschehen ist, dazu waren im Verlauf der Verhandlung mehrere Versionen zu hören. Eines war jedoch klar: Alle waren mehr oder weniger stark betrunken. Der Angeklagte war mit einer Gruppe von der Mosel zu einem Junggesellenabschied unterwegs. Die Männern hatten den ganzen Tag Bier, Wein und Schnaps getrunken, wie mehrere Beteiligte erzählten. Auch die Zeugen sagten überwiegend, dass sie einiges getrunken hatten. „Es war schon ein bisschen mehr“, räumte der 35-Jährige ein. Er wisse nur noch, dass er bei dem Weinfest mit jemandem aus der Gruppe gesprochen habe. „Irgendwann wurde es schwarz“, sagte der 35-Jährige. Seine nächste Erinnerung sei, dass er im Krankenhaus aufgewacht ist. Aus einer „Millisekunden-Affekttat“ sei etwas entstanden, das für beide Beteiligte letztendlich lebenslänglich bedeute, sagte Hans-Ulrich Beust. Er vertrat den Geschädigten, der Nebenkläger im Prozess war. Laut ärztlichen Attesten besteht die Gefahr, dass der 35-Jährige das Auge ganz verliert. Dieser berichtete von starken Einschränkungen in seinem Leben und psychischen Belastungen. Der Angeklagte trage dafür lebenslänglich die Last der Verantwortung, so Beust. Es sei dramatisch, dass der Schlag „verheerende Folgen“ gehabt habe, so Wolf. Sein Mandant könne dafür aber nur bestraft werden, wenn es für sein Verhalten keine Rechtfertigung gibt, er also nicht in Notwehr gehandelt hat. „Es war eine klare Notwehrlage“, so der Anwalt. Das Messer in der Hand der 35-Jährigen sei etwa einen halben Meter vom Bauch des Angeklagten entfernt gewesen. Anders sahen dies Beust, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und das Gericht. Keiner der Zeugen habe ein Messer gesehen, so die Vorsitzende Richterin. Auch könne der Angeklagte das Messer nur vage beschreiben. Er habe ausgesagt, der andere habe das Messer in der linken Hand gehalten, der sei aber Rechtshänder. Zudem habe der Angeklagte zur Polizei nichts von einem Messer gesagt. Und selbst wenn der 35-Jährige ein Messer gehabt hätte, hätte der Angeklagte weggehen können.

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