Sport Deville gut in Schuss
KAISERSLAUTERN (osp/zkk). 21.000 Karten für das Montagsspiel der Zweiten Bundesliga gegen den SC Paderborn hat der 1. FC Kaiserslautern bis gestern Abend abgesetzt.
Markus Karl, der wegen eines grippalen Infekts zwei Tage lange mit dem Training aussetzen musste, wird heute auf dem Übungsplatz zurück erwartet. Karl, der beim 2:2 in Berlin gegen Union sehr stark spielte, kann am Montag (20.15 Uhr, live, Sport1 und Sky) auflaufen. „Er hat das in Berlin gut gemacht“, lobte Trainer Runjaic. Fehlen wird weiterhin wegen einer Innenbanddehnung am Knie Angreifer Lukas Görtler. Umso besser, dass Kosta Runjaic den in Berlin als Remis-Retter gefeierten Maurice Deville sprichwörtlich gut in Schuss sah. „Maurice hat’s gut gemacht. Die Jungs waren aber allesamt gut unterwegs“, sagte der Coach nach einem Trainingsmatch, bei dem aus der zweiten Mannschaft auch Tino Schmidt und Maximilian Zimmer mitmischten. Zehneinhalb Monate nach den schweren Ausschreitungen beim FCK-Heimspiel in der vergangenen Saison gegen den Karlsruher SC sind – Stand gestern Nachmittag – bisher 55 Beteiligte rechtskräftig zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt worden. Diese Zahl nannte Christian Schröder, Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern, der RHEINPFALZ. Bei dem Derby am 4. Oktober 2014 sind rund um das Stadion 23 Menschen verletzt worden. Die höchste bisher verhängte Haftstrafe beträgt sieben Monate auf Bewährung, die Geldstrafen reichen bis etwa 9500 Euro. Bisher wird oder wurde gegen mehr als 200 Tatverdächtige ermittelt. Die aufwendigen Untersuchungen, bei denen unter anderem 300 Stunden Videomaterial in akribischer Detailarbeit ausgewertet werden, dauern nach Schröders Einschätzungen noch ein halbes Jahr. Daher werde sich die Anzahl der Verfahren und der Verurteilungen noch deutlich erhöhen, schätzt er. „Das Gros der Strafen sind vierstellige Geldbeträge“, sagte der Oberstaatsanwalt, „so erschrocken wir über die vielen Straftaten sind, die man auf den Bildern sieht: Wir sind froh, dass sich die Aufklärungsquote für uns so positiv darstellt.“ Auch Vergehen abseits der Körperverletzung werden geahndet. So habe es beispielsweise für „einen ausgestreckten Mittelfinger in Richtung eines Polizisten“ bei später folgender, in diesen Fällen strafmildernder Entschuldigung „Denkzettel-Strafen“ von 100 Euro gegeben.