Landstuhl Grünes Licht für Bettensteuer

Wer in Landstuhl in einem kommerziellen Betrieb übernachtet, muss ab April 2025 dafür einen Obolus entrichten.
Wer in Landstuhl in einem kommerziellen Betrieb übernachtet, muss ab April 2025 dafür einen Obolus entrichten.

Bei drei Gegenstimmen hat der Stadtrat Landstuhl am Dienstagabend die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Außerdem gab das Gremium einmütig grünes Licht für eine Zweitwohnsitzsteuer. Die beiden neuen Steuern sollen helfen, den Haushalt der Stadt zu konsolidieren.

Laut Satzung wird die Beherbergungssteuer auf vier Prozent des Betrags, „der für die Beherbergung ohne Umsatzsteuer“ entrichtet werden müsse, festgesetzt. Sie wird in jeder Form von Beherbergungsbetrieb – also nicht nur in Hotels, sondern auch in Pensionen, Gasthöfen, privaten Ferienwohnungen und in so genannten TLAs (temporary lodging allowance, zeitweise Unterbringungsbeihilfe) für Angehörige der US-Streitkräfte erhoben. Da gerade TLAs in der Region häufig länger gebucht werden, wurde der steuerpflichtige Zeitraum auf drei Monate festgelegt. Eingeführt wird die sogenannte Bettensteuer am 1. April 2025.

Kritik aus der CDU

Nachdem sich der Hauptausschuss als vorberatendes Gremium vergangene Woche ausgiebig mit dem Thema Bettensteuer befasst und dem Stadtrat die Einführung empfohlen hatte, wurde am Dienstagabend nur noch kurz darüber diskutiert. Michael Heitzmann von der CDU übte Kritik, dass hier mit der Landstuhler Hotellerie „eine einzelne Branche herausgegriffen“ und belastet werde. „Während der Rosenhof aufrüstet“, fügte Heitzmann an und nahm damit Bezug auf ein Bauprojekt des Hotels, das auf Ramsteiner Gemarkung liegt. Er befürchtete, dass Hotelgäste abwandern könnten. „Und weil Hotelgäste ja nicht nur übernachten, sondern dann auch vor Ort Lokale besuchen oder ein Eis essen gehen, hängt da noch ein ganzer Rattenschwanz dran.“ Heitzmann warb dafür, den Prozentsatz der Bettensteuer zu senken. Der Rat stimmte mit großer Mehrheit trotzdem für den vorgeschlagenen Steuersatz von vier Prozent, kam aber überein, dass der Satz nach einem Jahr Laufzeit neu bewertet werden solle.

Ohne weitere Diskussionen wurde die Zweitwohnsitzsteuer verabschiedet. Der Satz liegt bei zehn Prozent der Nettokaltmiete.

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