Donnersbergkreis Viele Freiheiten beim Bauen

Das Baugebiet „Lochweg“ am nördlichen Ortsrand von Kerzenheim soll eine Größe von rund 15.000 Quadratmetern haben.
Das Baugebiet »Lochweg« am nördlichen Ortsrand von Kerzenheim soll eine Größe von rund 15.000 Quadratmetern haben.

Mit dem Bebauungsplan im Lochweg befasste sich der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Kerzenheim im öffentlichen Sitzungsteil. Dabei ging es vor allem um die Höhe der Gebäude, mit der künftige Bauwillige planen können.

Von ursprünglich 5,50 Metern ausgehend, war der Plan neu überdacht worden, so dass sich der Ausschuss jetzt für eine Traufhöhe von 6,30 Meter und eine Firsthöhe von maximal 9,50 Meter aussprach. Innerhalb dieser Begrenzung müssen sich die neuen Bauten bewegen. Sollten Häuser Flachdächer haben, sollen nach dem Vorschlag von Ortsbürgermeister Alfred Wöllner keine Dachterrassen erlaubt werden. Keine Beschränkungen soll es hinsichtlich der Dachformen und der Eindeckungen geben. Ziegel- oder Ziegeloptik, falls anderes Material verbaut werden soll, sei gewünscht. Der Ausschuss zeigte sich durchweg einverstanden mit verschiedenen farblichen Varianten der Eindeckungen, so dass beispielsweise auch glänzende glasierte Ziegel in Frage kommen könnten. Wie bereits im Vorgänger-Baugebiet Neunmorgen werde die Gebäuderichtung auch im Lochweg frei wählbar sein. Sowohl Detlef Osterheld, der Sprecher der FWG-Fraktion, als auch Wöllner begrüßten die vorgesehene freiere Gestaltung im neuen Wohngebiet. „Bauen, wie es jeder selbst möchte, so lange kein anderer dadurch behindert wird“, so umschrieb der Ortsbürgermeister die Vorgaben. Die Frage kam auf, ob zwei alte Gärten, die ans neue Baugelände angrenzen, von der Gemeinde erworben und ebenfalls als Baugrundstücke angeboten werden könnten. Wöllner, der einen der Gärten als eventuell bebaubar einschätzte, hält persönlich eine Bebauung nicht für sinnvoll, lediglich als Fußweganbindung könne das Gelände genutzt werden. Bauamtsleiter Lothar Görg hielt möglichen Planungswünschen entgegen, dass die alte Mauer, an die besagte Gärten angrenzen, unter Denkmalschutz stehe und sich allein aus daraus resultierenden Vorschriften, zum Beispiel des Einhaltens von räumlichen Abständen, die Nutzfläche erheblich reduziere. Um die Auftragsvergabe der Dachdeckerarbeiten an der Kindertagesstätte, die derzeit energetisch saniert wird, ging es ebenfalls. Im Vorfeld der Sitzung hatte es Eilentscheidungen zur Vergabe der Aufträge für neue Fenster und die Heizung gegeben, da alle Arbeiten möglichst während der Sommerpause ausgeführt werden sollen. Da beim Dachausbau-Angebot verschiedene Positionen wie beispielsweise die Aufsparren-Dämmung nicht aufgeführt waren, musste nochmals über die Maßnahme abgestimmt werden. Keine Einwände hatte das Gremium zum geplanten Bau eines Wassersilos für die Erdbeerplantagen des Betriebes Funck zwischen Kerzenheim und Ebertsheim. Letztlich müsse der Kreis seine Zustimmung noch geben, sagte Wöllner. Über das Parken auf innerörtlichen Straßen wurde im Ausschuss gesprochen. Parken in der Schulstraße im Bereich der Grundschule sei nicht vorgesehen, hingegen sei auf Straßen wie der Geierstraße die Durchfahrtsbreite ausreichend, so dass dort das Parken weiter erlaubt sei. Termin Die Sitzung des Gemeinderats ist am Montag, 26. Juni, 19 Uhr, im Haus der Vereine.

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