Zweibrücken Stadtnachrichten: Stadtehrenplakette für Werner Boßlet

Mit der Stadtehrenplakette in Silber wurde gestern Werner Boßlet ausgezeichnet. Er habe sich als unermüdlicher Arbeiter für die fliegerische Nutzung und die Entwicklung des Flugplatzgeländes erwiesen, so OB Kurt Pirmann gestern Abend. Boßlet war von 2000 bis 2015 FGAZ-Geschäftsführer. Einer seiner größten Erfolge sei die Flugverbindung nach Berlin gewesen. „Bei allen Verhandlungen waren wir auf das Geschick, das tiefgreifende Wissen von Werner Boßlet angewiesen, der weit über ein Jahrzehnt einen Großteil seines persönlichen Freiraums in den Dienst von Stadt und Region gestellt hat“. Der Fluggesellschaft Germanwings wurden keine verbotenen staatlichen Beihilfen gewährt, als sie Flüge von und nach Zweibrücken anbot. Deshalb muss Germanwings auch kein Geld an den Staat zurückzahlen. Das hat das Gericht der Europäischen Union in einem Urteil festgestellt, das das Gericht gestern verschickte. Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2014 einen Vertrag, der 2006 zwischen Germanwings und dem Flughafen Zweibrücken geschlossen wurde, als Gewährung verbotener staatlicher Beihilfen angesehen und deren Rückforderung angeordnet. Dagegen hatte Germanwings geklagt und hat nun Recht bekommen. Die Kommission hatte seinerzeit zudem in den staatlichen Zuschüssen für den Flughafen Zweibrücken verbotene Beihilfen erkannt und deren Rückforderung angeordnet. Deshalb ging der Flughafen seinerzeit pleite. Eine Klage dagegen wurde angekündigt, aber nie eingereicht. Beim Flughafen Saarbrücken hatte die Kommission ähnliche, höhere Zuschüsse nicht als verbotene Beihilfen bewertet. Der Betreiber der Disco A8 in Niederauerbach stellt einen Zusammenhang her zwischen der von der Stadt geforderten Nachzahlung von Vergnügungssteuer und der angekündigten Schließung der Disco am 6. Mai (wir berichteten am Dienstag). Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt kommen auf die Betreibergesellschaft Steuernachzahlungen von 170 000 Euro zu. Die Disco hatte dagegen geklagt, aber verloren. In einer Erklärung bezeichnete die Geschäftsführerin des A8, Stefanie Mayer, gestern den Zweibrücker Vergnügungssteuersatz als „jenseits von Gut und Böse“ und ihres Wissens nach einzigartig in Rheinland-Pfalz. Bei einer Belastung, wie sie vergleichbare Discos tragen müssten, hätte man sich weiter bemüht, „wirtschaftlich den Kopf einigermaßen über Wasser zu halten“, so aber sei dies nicht mehr möglich. Man bedauere, engagierten Mitarbeitern nach vier Jahren den Arbeitsplatz nehmen zu müssen. Zwei Festangestellte und rund 40 Aushilfen verlieren nach Mayers Angaben ihre Jobs. Stadtpressesprecher Heinz Braun verwies gestern darauf, dass das Gericht die Vergnügungssteuererhebung der Stadt gebilligt habe. Auch bei anderen kommunalen Steuern dränge die Kommunalaufsicht darauf, dass die hoch verschuldete Stadt konsequent ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpft. Die Stadt sei dem Discobetreiber entgegengekommen. Die Behauptung, die Zweibrücker Besteuerung liege jenseits von Gut und Böse, könne er nicht nachvollziehen. |jo

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