Zweibrücken Sport-Magazin: Schulsport: HHG-Girls sind eine Runde weiter

Beim Regionalentscheid im Gerätturnen des Schulsportwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ vergangenen Donnerstag in Haßloch haben sich beide Mädchen-Mannschaft des Helmholtz-Gymnasiums (HHG) für den Landesentscheid qualifiziert. In der Wettkampfklasse I (Jahrgang 1996 bis 2003) ging mit Jasmin Glahn, Kim Grunder, Anne Meister, Jill Grunder und Emma Meister ein eingeschworenes Team an den Start. Bereits nach dem Einturnen war abzusehen, dass die übrigen Mannschaften keine ernsthaften Gegner darstellen. Die Mädchen turnten dennoch konzentriert und gewannen. Die höchste Wertung erturnte Emma Meister am Boden (13,90 Punkte). Mit dem Sieg sind die HHG-Mädchen beim Landesentscheid am 4. März in Wolfstein am Start. Mit von der Partie ist dort auch die HHG-Mannschaft der Wettkampfklasse III (Jahrgang 2000 bis 2003). Laura Conrad, Sarah Conrad, Lilian Göritz, Milena Heintz und Marie Lugenbiehl und Ersatzturnerin Aimee Reichert mussten sich gegen 14 andere Mannschaften behaupten. Als Favorit wurde die Mannschaft des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums aus Neustadt gehandelt, die als letztjähriger Landessieger Rheinland-Pfalz beim Bundesfinale in Berlin vertreten hatte. Die HHG-Mädchen waren der Mannschaft aus Neustadt während des gesamten Wettkampfes dicht auf den Fersen, und landeten hinter den Neustädter Mädchen auf einem Platz zwei. (red) Jutta Schmidt und Horst Köckritz vom Kegelring Zweibrücken sind für das kommende Wochenende für einen Ländervergleichskampf zwischen Hessen-Baden und Rheinhessen-Pfalz nominiert worden. Am Samstag messen sich die Auswahlmannschaften der Senioren A und B sowie der Seniorinnen in Aschaffenburg. Schmidt startet für Rheinhessen-Pfalz bei den Seniorinnen, Köckritz geht bei den Senioren B auf die Bahn. (red) Der Sportbund Pfalz veranstaltet am Mittwoch, 4. März, im Sportheim des MTV Pirmasens (Georgia Avenue 4) von 18 bis 19.30 Uhr einen Informationsabend zum Thema „Mindestlohn für Mitarbeiter im Sportverein“. Referent Falko Zink (Rechtsanwalt und Rechtsberater des Sportbundes) klärt Fragen zum Thema. Zum 1. Januar 2015 trat das neue Mindestlohngesetz in Kraft. Für den Großteil der Vereine, die nur über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen, trifft das Gesetz nicht zu. Doch es gibt in Vereinen einige Beschäftigungsformen, bei denen das Gesetz Anwendung findet. Dies betrifft geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen, die den Freibetrag übersteigen, Vertragsamateure und hauptamtliche Beschäftigungen. Hier sind Auswirkungen auf die Planung der Personalkosten sowie die Anpassung und Dokumentation der Arbeitszeiten zu beachten. Anmelden können sich Interessierte im Internet unter www.sportbund-pfalz.de. Weitere Informationen gibt es beim Sportbund Pfalz, Telefon 0631/34112-23, oder per Mail an uel@sportbund-pfalz.de. Die Teilnahme am Info-Abend ist kostenfrei. (red)

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