Zweibrücken Rohrbacher-Überfall: Angeklagter freigesprochen

Der Prozess gegen einen 40-jährigen Serben wegen des Raubüberfalles auf das Juweliergeschäft Rohrbacher in der Fußgängerzone endete gestern vor dem Landgericht Zweibrücken mit einem Freispruch.

Für die Kammer reichen die Beweise nicht aus, um den Angeklagten zu verurteilen. Frei ist der Mann jedoch noch nicht. In Slowenien erwartet ihn ein neuer Prozess wegen eines bewaffneten Raubüberfalles am 3. Februar auf ein Schmuckgeschäft in Ljubljana, der nach dem gleichen Muster wie der Raub in Zweibrücken abgelaufen sein soll. Es besteht ein europäischer Haftbefehl der slowenischen Justiz. Der 40-Jährige bleibt also in Haft. Die Oberstaatsanwältin Iris Weingardt hatte bei ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes gefordert. Verteidiger Stefan Beck hingegen hatte auf Freispruch plädiert, weil seinem Mandanten die Mittäterschaft nicht zu beweisen sei. Nach fünf Tagen Beweisaufnahme und den Plädoyers gestern Vormittag kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Beweislage nicht für eine Verurteilung reicht. Somit musste der Angeklagte freigesprochen werden. Die Parteien ließen das Geschehen des 25. November Revue passieren. Wie mehrfach berichtet, stürmten drei maskierte Täter um 10.27 Uhr das Juweliergeschäft und stahlen in gerade einmal eineinhalb Minuten 72 teure Rolex-Uhren. In einem in der Nähe abgestellten Fluchtauto, das zuvor im lothringischen Pont-à-Mousson gestohlen worden war, machte sich das Trio aus dem Staub. Die Räuber schüttelten Passanten, die durch die Hilferufe des Geschäftsführers aufmerksam geworden waren, mit zwei Warnschüssen aus einer scharfen Pistole ab. Die Polizei sichtete das Auto in Hornbach. Bei der Verfolgung landeten die Beamten jedoch im Straßengraben. Vier Tage später wurde das Auto in Homburg gefunden. Am Lenkrad fand sich eine DNA-Spur des Angeklagten. Und an diesem Punkt setzte die Anklägerin an: Sie sah den Angeklagten überführt. Nach der Auswertung der Videos aus dem Geschäft war für Weingardt klar, dass es der Angeklagte gewesen war, der bei dem Überfall in den Tresorraum lief und die Rolex-Uhren aus den dortigen Schubladen in seiner Tasche verstaute. Die Anklägerin machte das an der Aufnahme und der Körpergröße des Mannes fest. Beck hielt die Aussage einer Zeugin dagegen, die bei diesem Räuber dunkle Augen und dunkle Augenbrauen erkannt haben wollte. Sein Mandant habe aber helle Augen, so Beck. Die DNA-Spur am Lenkrad des Fluchtautos sei kein Beweis. Die DNA sei mit einer anderen Spur vermischt. Sein Mandant sei Autohändler. Er sei am 21. November von Belgrad nach Paris geflogen und habe sich bis 1. Dezember in Frankreich aufgehalten. Die Hautpartikel seines Mandanten, die am Lenkrad des Fluchtautos gefunden wurden, könnten durch eine sogenannte Sekundarübertragung an das Lenkrad geraten sein – also zum Beispiel durch einen Handschlag mit der Person, die später das Steuer berührte. Die Kammer schloss sich dem an. In Ljubljana soll der Angeklagte im Februar mit weiteren Komplizen ein Schmuckgeschäft überfallen haben und 78 wertvolle Uhren unterschiedlicher Marken im Gesamtwert von 448 000 Euro erbeutet haben. Deshalb wartet dort ein neuer Prozess auf ihn. Vor zehn Jahren hatte der Serbe P.S. erwiesenermaßen einen bewaffneten Raubüberfall in Nürnberg begangen, ebenfalls auf ein Schmuckgeschäft. Dort war der Mann zu einer hohen Strafe verurteilt worden. Auf den jetzigen Prozess dürfe das aber keine Auswirkung haben, betonte die Vorsitzende. |wuk

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