Zweibrücken Mit 1,8 Promille auf dem Quad

Die „allerallerletzte Chance“, wie sein Verteidiger gestern vor der Berufungskammer beim Landgericht Zweibrücken forderte, bekam der 36-jährige Angeklagte nicht. Er muss fünf Monate hinter Gitter, weil er im Juni 2014 alkoholisiert mit einem Quad durch Zweibrücken fuhr und dabei von der Polizei erwischt wurde.

Mit 1,8 Promille Alkohol im Blut fuhr er durch die Dinglerstraße. Am Hilgard-Center war dann Schluss. Ein Polizist stoppte ihn. Der Oberkommissar stellte neben dem Alkohol auch fest, dass der 36-Jährige keinen Führerschein besitzt und das Quad weder zugelassen noch versichert war. Im September verdonnerte ihn das Amtsgericht Zweibrücken deswegen zu fünf Monaten Haft. Gegen dieses Urteil ging er in Berufung – und scheiterte gestern. Der Vorsitzende Richter sah keinen Grund, die Strafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln, wie der Verteidiger gefordert hatte. Seit 2009 lebt der 36-Jährige mit seiner Familie in Deutschland. Er wurde bereits viermal erwischt und verurteilt, als er ohne Führerschein in kurzen Abständen mit einem Auto, einem Krad und einem Roller unterwegs war. Er kam mit Geldstrafen davon. Einen Führerschein hatte er noch nie, wie der Vorsitzende feststellte. Wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Auto handelte er sich bereits 2013 in Saarbrücken eine sechsmonatige Haft ein. Er war alkoholisiert auf der Autobahn unterwegs. Diese Strafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Und prompt war er im Juni 2014 in Zweibrücken mit dem gleichen Promillegehalt erwischt worden. Für die Oberstaatsanwältin ein Indiz, dass der 36-Jährige Alkohol gewöhnt ist. „Ich hatte nach dem Alkohol keine Kontrolle gehabt“, übersetzte der Dolmetscher. Er habe mit seinem Schwager an diesem Juniabend Schnaps und Bier getrunken. Der Oberkommissar schilderte gestern, dass der Angeklagte an dem Abend „deutlich erkennbar“ alkoholisiert war. Er habe genau gewusst, „dass die Polizei da war“. Diese Aussage sei deckungsgleich mit dem Protokoll des Arztes, der die Blutentnahme durchgeführt habe, so der Richter. Dem Antrag der Oberstaatsanwältin, seine Berufung zu verwerfen, weil er einschlägig vorbestraft und innerhalb der Bewährungszeit erneut auffällig geworden ist, kam die Kammer nach. (wuk)

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