Zweibrücken / Mainz RHEINPFALZ Plus Artikel Ministerium: Führen Gespräche mit Outlet über Sonntagsöffnungen

Im Rekordjahr 2019 nutzen fast 300.000 Besucher die verkaufsoffenen Sonntage zum Einkauf im Zweibrücker Outlet.
Im Rekordjahr 2019 nutzen fast 300.000 Besucher die verkaufsoffenen Sonntage zum Einkauf im Zweibrücker Outlet.

Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium will bei der Prüfung der zusätzlichen Sonntagsöffnungen des Outlets in Ferienzeiten eine mögliche Neuverhandlung der Wettbewerbsklage von Modehändler Steffen Jost vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) abwarten.

Eine vorherige Änderung der Verordnung zum Öffnungszeitengesetz des Landes ist damit unwahrscheinlich. Man sei aber in Gesprächen mit dem Outlet-Betreiber, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitales, MASTD, auf Anfrage.

Die seit 2007 über die üblichen vier verkaufsoffenen Sonntage auf dem ehemaligen Flughafengelände hinausgehenden zwölf Sonntage waren Thema in der Juni-Sitzung des Rechtsausschuss des Landtags. Die Fraktion der Freien Wähler hatte einen Bericht des Arbeitsministeriums eingefordert. Dieses hatte im vergangenen Jahr erklärt, die „Lex Zweibrücken“ zu überprüfen. Die Freien Wähler wie auch Modehändler Jost (Grünstadt, Landau, Frankenthal, Worms, Bruchsal) und sein Handelsverband sehen in den zusätzlichen Sonntagsöffnungen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil der Outlet-Mieter allen anderen Einzelhändlern im Einzugsgebiet gegenüber. Die zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage für Geschäfte am Flugplatz Zweibrücken sind mit Einkaufsmöglichkeiten für Flugtouristen begründet. Bis 2014 starten im Linien- und Charterflugbetrieb des ehemaligen Verkehrsflughafens Zweibrücken mitunter 400.000 Passagiere im Jahr. Die EU verbot dem Land Rheinland-Pfalz dann, Beihilfen in Millionenhöhe in das Konversionsprojekt zu stopfen. Infolge der Insolvenzanmeldung des Flughafens Zweibrücken endete im November 2014 der Linien- und Charterflugbetrieb. Die Ladenöffnungsmöglichkeiten blieben aber per Gesetz bestehen.

Modehändler Jost klagte zivilrechtlich vorm Landgericht und Oberlandesgericht Zweibrücken dagegen, verlor, ging dann aber in Revision zum Bundesgerichtshof. Der will sein Urteil nach einer mündlichen Verhandlung in diesem Monat, am 27. Juli, verkünden. Die Landtagsfraktion der Freien Wähler erwägt eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.

Im Rechtsausschuss erklärte der Vertreter des Arbeitsministeriums, bei der Entscheidung über eine Änderung der Landesverordnung Auswirkungen auf Zweibrücken zu berücksichtigen. So etwa den Abschluss der Verfahren zur geplanten Erweiterung des Fashion Outlet Zweibrücken, Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturprojekten wie die nun auf 2028 verschobene S-Bahn-Verlängerung nach Zweibrücken und Veränderungen am Arbeitsmarkt der Region. Aspekte, die das Ministerium schon in der Vergangenheit angeführt hatte.

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