Zweibrücken Messerstiche unter Nachbarn: Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft
Staatsanwalt Patrick Langendörfer nahm sich am Freitag 90 Minuten Zeit, um die Ereignisse vom 4. Juni 2022 sowie das in der Verhandlung vor der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken Gesagte und Gehörte zu rekapitulieren. Dort muss sich seit einigen Wochen ein Zweibrücker verantworten, weil er seinem Nachbarn im Streit zwei Stiche in die Brust versetzt haben soll.
„Wenn in diesem Prozess die Aussagen der beiden Beteiligten nicht in Einklang stehen, welchen Angaben kann ich dann Glauben schenken?“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. Er betonte, dass die Aussagen des Angeklagten in erheblichen Punkten vom wahren Sachverhalt abweichen und fasste die Ereignisse so zusammen: Die beiden ehemaligen Freunde gerieten an jenem Juni-Abend um 22.30 Uhr zwischen den beiden Gebäuden in der Zweibrücker Max-Planck-Straße aneinander. Im Verlauf der Auseinandersetzung zückte der 63-Jährige ein Küchenmesser mit einer 11,5 Zentimeter langen Klinge und stach seinem Kontrahenten zweimal in die Brust. Schwer verletzt rief der 45-jährige die Polizei. Am Tatort stellten die Beamten auf dem mit Verbundsteinen befestigten Boden Blutspuren fest, einige Meter weiter lag die Tatwaffe. Der Verletzte wurde in der Uniklinik Homburg versorgt. Der Angeklagte kam zunächst zur Zweibrücker Polizeiwache. Der 63-Jährige war erheblich alkoholisiert, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,45 Promille.
Urteilsspruch am Montag
Langendörfer widerlegte mehrere Aussagen des Angeklagten zum Tatgeschehen. Er habe getobt und zwischen den Häusern herumgeschrien. Eine halbe Stunde vor der Tat habe er einem Nachbarn gedroht: „Komm runter, dann steche ich dich ab“. Der Staatsanwalt dazu: „Dieser Zeuge ist glaubwürdig.“ Eine halbe Stunde später kam es zur Tat.
Langendörfer forderte, den 63 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Langendörfer berücksichtigte im geforderten Strafmaß, dass der Angeklagte seiner Ansicht nach die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Bedingt durch die Alkoholisierung und Enthemmung habe er sich in einem Erregungszustand befunden, die Tat aber seiner Ansicht nach in einer Tötungsabsicht begangen. Die beiden Stiche haben „ein äußerst sensibles Körperteil, nahe am Herz und Hals,“ getroffen. „Das passiert nicht, wenn man nur einfach draufdrückt, wie der Angeklagte behauptet.“ Und: „Wenn nicht sofort Hilfe gekommen wäre, wäre der Geschädigte verstorben“, so Langendörfer weiter.
Angeklagter entschuldigt sich
Der Angeklagte musste zum Tatzeitpunkt Bewährungsauflagen erfüllen. 65 Einträge seien in seinem Strafregister zu finden. „Zumeist Diebstähle, nicht einschlägig“, so der Staatsanwalt. Auch Polizisten hatte er in jüngster Vergangenheit beleidigt und bedroht. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnt Langendörfer ab. „Ich schließe mich den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters an, weil nicht von einer Erfolgsaussicht auszugehen ist.“
Der Anwalt des 45-jährigen Nebenklägers, Robert Münch, schloss sich der Forderung des Staatsanwalts an. Verteidigerin Christina Flätchen sieht den Tatbestand des versuchten Totschlags nicht als erfüllt an. Sie kritisierte, dass bei ihrem Mandanten keine Blutprobe entnommen worden sei. Sie hält eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angemessen. „Ich wollt das echt net. Ich kann mich nur entschuldiche“, sagte der Angeklagte am Freitag. Das Urteil soll am Montag, 4. März, 15 Uhr, gesprochen werden.