Zweibrücken Kinderansprecher: Weiterer Fall angezeigt

Als Kinderansprecher bezeichnet die Polizei Menschen, die mit unklaren Absichten in Kontakt mit Mädchen und Jungen treten (hier
Als Kinderansprecher bezeichnet die Polizei Menschen, die mit unklaren Absichten in Kontakt mit Mädchen und Jungen treten (hier eine gestellte Szene).

Am Donnerstag ging bei der Zweibrücker Polizei noch eine weitere Anzeige wegen eines so genannten Kinderansprechers ein. Als Kinderansprecher werden Erwachsene bezeichnet, die mit unklaren Absichten in Kontakt mit Mädchen und Jungen treten. Diesmal gab eine Schülerin, die eine Zweibrücker Spiel- und Lernstube besucht, an, sie sei von einem Mann angesprochen worden, der wollte, dass sie mit ihm kommt. Er habe behauptet, er sei im Auftrag der Mutter da, um sie abzuholen. Der Mann habe das Mädchen auch verfolgt, es habe aber weglaufen können. Mitarbeiter der Spiel- und Lernstube riefen die Polizei. Diese bat daraufhin das Jugendamt der Stadt, alle Schulen zu informieren, dass derzeit offenbar ein Mann in Zweibrücken Kinder anspricht und auffordert, ihm zu folgen. Die Schulen sollen die Schüler darüber informieren und für das Thema sensibilisieren. Am Mittwoch und Donnerstag berichtete die RHEINPFALZ von Vorfällen am Busbahnhof und in der Mendelssohnstraße in Bubenhausen, wo ein 13-Jähriger beziehungsweise ein Neunjähriger mutmaßlich von einem Unbekannten angesprochen und zum Mitkommen aufgefordert wurden. In den drei bisher bekannt gewordenen Fällen gibt es außer den angesprochenen Kindern keine Zeugen. Bei der Polizei in Zweibrücken und Pirmasens war am Donnerstagnachmittag niemand mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

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