Zweibrücken Acht Bauarbeiter können dem Anwalt ihres Chefs dankbar sein

Der Richter setzte das Urteil erneut zur Bewährung aus.
Der Richter setzte das Urteil erneut zur Bewährung aus.

Seinem Anwalt hat es ein Bauunternehmer aus Zweibrücken zu verdanken, dass er nicht ins Gefängnis muss. Für die acht Mitarbeiter der Firma bedeutet das auch, dass sie nicht arbeitslos werden.

Der Bauunternehmer war ohne Führerschein im Auto unterwegs, obwohl er gerade eine Bewährungsstrafe wegen genau dieses Deliktes verbüßte. Dass er vom Amtsgericht Pirmasens im April 2020 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, hatte den Unternehmer nicht davon abgehalten, im Juli vergangenen Jahres erneut Auto zu fahren, obwohl er sich noch in der Bewährungsphase befand. Dies führt normalerweise dazu, dass das Gericht die Bewährung widerruft und der bereits Verurteilte die Gefängnisstrafe absitzen muss.

Laut seinem Verteidiger wäre das eine Katastrophe für den Unternehmer, der als alleiniger Gesellschafter ein Bauunternehmen mit acht Mitarbeitern leitet. Es bedeute den finanziellen Ruin nicht nur für seinen Mandaten, sondern auch für die Mitarbeiter.

„Kein Argument, sich über Rechtsnormen hinwegzusetzen“

Staatsanwalt Peter Freyer konterte in der Verhandlung vorm Amtsgericht: „Das ist kein Argument, sich über Rechtsnormen hinwegzusetzen.“ Zumal der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft sei. Spätestens nach der letzten Verurteilung müsse er sich darüber im Klaren gewesen sein, dass es „fünf vor zwölf“ für ihn sei.

Mit einem flammenden Plädoyer gelang es dem Verteidiger, das Gericht von einer günstigen Sozialprognose des Angeklagten zu überzeugen. Angeblich trinkt er keinen Tropfen Alkohol mehr und hat zwei zusätzliche Mitarbeiter für Fahrzwecke eingestellt. Der Vorsitzende Richter, Philipp Trümper, erkannte dies an und setzte das Urteil erneut zur Bewährung aus.

Drei Jahre Bewährung

Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zusätzlich muss er 2500 Euro Geldstrafe an den Bund gegen Alkohol und Drogen in Zweibrücken zahlen. Innerhalb von zwei Jahren darf er keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Sein Auto wird eingezogen, und er kommt für die Verfahrenskosten auf.

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