Zweibrücken UBZ: Kein Gutachten erforderlich

Laut Nicole Hartfelder vom UBZ drohten Äste aufgrund eines Pilzbefalls zu brechen.
Laut Nicole Hartfelder vom UBZ drohten Äste aufgrund eines Pilzbefalls zu brechen.

Hartfelder bezieht sich bei ihrer Aussage, dass der Baumschnitt legal gewesen sei, auf eine Ausnahme im Bundesnaturschutzgesetz. Demnach dürfen Bäume auch in der Brutzeit, die vom 1. März bis zum 30. September dauert, geschnitten werden, wenn der Schnitt „der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient“, so der Gesetzestext. Laut UBZ war das bei den Platanen in der Allee der Fall. Diese hatten laut Hartfelder einen starken Massaria-Pilzbefall. Die Gefahr an diesem ist laut Hartfelder, dass Totholz aus den Bäumen herabbricht und sowohl Fußgänger als auch den Autoverkehr in der Allee gefährdet. „Wenn man überlegt, was in der Allee alles los ist, ist das sehr gefährlich, da nichts zu machen“, erklärt Hartfelder. Der UBZ hat zudem weder Gutachten noch Sondergenehmigung für den Baumschnitt bei der unteren Naturschutzbehörde einreichen müssen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd bestätigt die Aussagen Hartfelders. Zudem heißt es auf Anfrage, dass der UBZ auch kein nachträgliches Gutachten einreichen müsse, wenn der Baumschnitt nicht „zu einer anderen Zeit durchgeführt werden kann“, so die Behörde. UBZ und SGD weisen damit Aussagen der Wildvogelrettung und des Naturschutzbundes (Nabu) zurück. Die Wildvogelrettung kritisierte vergangene Woche, dass der UBZ „den Tod der Saatkrähen billigend in Kauf nimmt“. Der Baumschnitt hätte die alten Krähen aus ihren Nestern vertrieben und dafür gesorgt, dass die Jungen entweder aus den Nestern fallen und sterben würden oder in den Nestern erfrieren, da die Mutterkrähe verjagt worden sei. Der Nabu wunderte sich über die Schnittarbeiten, sah die Lage aber weniger dramatisch. Miriam Krumbach, Vorsitzende des Zweibrücker Nabu, erklärte, dass in diesem Jahr weitaus weniger tote Saatkrähen auf den Boden gelegen hätten als noch im vergangenen Jahr. Der UBZ hatte auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärt, dass der Baumschnitt die Krähen weder störe, noch kämen sie dadurch zu Tode. Die Baumschnittarbeiten haben laut UBZ weit unter den Krähennestern stattgefunden. Zudem würden die Krähen, wenn sie sich bedroht fühlten, die Arbeiter attackieren. Der UBZ setze seine Mitarbeiter aber keiner Gefahr aus, teilte die städtische Tochter mit. Da es zu keinem Krähen-Angriff gekommen sei, geht der UBZ davon aus, dass der Baumschnitt den Krähen nicht zugesetzt habe.

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