Speyer Unfall im Rettungseinsatz: Das ist erlaubt, das nicht

Einsatzwagen fährt in Lastwagen: Sperrung auf der B39.
Einsatzwagen fährt in Lastwagen: Sperrung auf der B39.

Ein Fahrzeug des Rettungsdiensts ist im Einsatz bei Blaulicht in Speyer mit einem Lastwagen zusammengestoßen. Der Unfall ereignete sich auf der B39 im Bereich der Baustelle für die Brücke am Priesterseminar. Dort gelten seit dieser Woche besondere Regeln, die auch für Einsatzfahrten nur teilweise außer Kraft gesetzt werden können.

Zur Schuldfrage gibt es keine offiziellen Aussagen. Die müssten Gerichte klären, falls es hart auf hart kommen sollte. Unerfreulich war der Verkehrsunfall in Speyer-Süd am Dienstag gegen 18.30 Uhr aber in mehrfacher Hinsicht. Es gab einen Verletzten, einen Sachschaden, eine Verzögerung bei einem Rettungseinsatz und Behinderungen im Feierabendverkehr auf der vielbefahrenen Bundesstraße. Die Route musste laut Polizei kurzzeitig gesperrt werden, weil der Notarzt-Wagen nicht mehr fahrbereit war und weil Betriebsstoffe aufgelaufen waren.

Der Einsatzwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wollte laut Polizei mit Blaulicht und Martinshorn aus der Paul-Egell-Straße kommend auf die B39 in Richtung Ludwigshafen auffahren. Das Problem: In den Bereich dieser Auffahrt ragt seit wenigen Tagen die Baustelle der neuen Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Bundesstraße. Damit ist eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde verbunden, die unter anderem mit „Aufmerksamkeitsfeldern“ auf der Fahrbahn durchgesetzt wird.

Fahrer verletzt

Dass der Lkw auf der B39 auch deshalb seine Fahrt verlangsamt habe und zum Stehen gekommen sei, hat laut Polizei dem Fahrer des DRK-Wagens Probleme bereitet: Als er die Fahrspur wechselte, sei er mit dem Heck des Lastwagens kollidiert. Der 45-jährige Fahrer sei verletzt worden: Er habe in der Folge über Nacken- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit geklagt und sei vorsorglich in das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus gebracht worden. Sein 68-jähriger Beifahrer sei ebenso wie der Brummifahrer unverletzt geblieben. Die Beamten schätzen den Sachschaden auf 5000 Euro am Einsatzfahrzeug und 1000 Euro am Lkw.

„Zum Glück sind solche Unfälle bei Einsatzfahrten in Speyer eine absolute Ausnahme“, ordnet auf Anfrage Nina Reuter vom Sachbereich Verkehr der Polizeiinspektion Speyer ein. Die Fahrer seien geübt und beachteten die Sorgfaltspflicht, die für sie unabhängig von den Sonderrechten für Einsatzfahrten gelten. Die Hauptkommissarin hält es im konkreten Fall für denkbar, dass die veränderte Verkehrslage im Unfallbereich einen Einfluss hatte.

„Höchste Eile“

Besagte Sonderrechte gelten nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung unter anderem für Polizei und Feuerwehr, „soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“. Für den Rettungsdienst gibt es dieselbe Ausnahme, „wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden“. Durch die Fahrweise dürfe nie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet werden, so der Gesetzestext einschränkend.

Aber wie verhalten sich andere Verkehrsteilnehmer korrekt, wenn sie die Signale eines Einsatzwagens sehen oder hören? Laut Paragraf 38 haben sie bei Blinklicht „sofort freie Bahn zu schaffen“. Das funktioniere ganz überwiegend gut, berichtet Reuter aus der Polizei-Praxis. Sie weiß aber, dass es Grenzen gibt. Dafür könne eine Baustellen-Situation wie im Fall der B39 sorgen. Zudem habe es etwa die Feuerwehr mit ihren großen Löschfahrzeugen gerade an Engstellen oft schwer, an den übrigen Verkehrsteilnehmern vorbeizukommen. Diese könnten sich ja nicht in Luft auflösen.

Auch die Rettungsdienst Vorderpfalz GmbH des DRK bedauerte den Unfall. Stephan Theis, kommissarischer Geschäftsführer, bezeichnete den 45-Jährigen als sehr umsichtigen Fahrer. Der Schaden am Mercedes könnte fast doppelt so hoch sein wie von der Polizei geschätzt. Den Notarzt-Einsatz in Dudenhofen wegen eines internistischen Notfalls habe ein zweites Team absolviert.

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