Speyer TV-Sendung als Vorbild

Zu vermieten oder kaufen: Eine Frau hat Gespräche mit Kauf- und Mietinteressenten über Immobilien geführt, die ihr gar nicht geh
Zu vermieten oder kaufen: Eine Frau hat Gespräche mit Kauf- und Mietinteressenten über Immobilien geführt, die ihr gar nicht gehören.

Eine 25-Jährige aus Dannstadt-Schauernheim ist gestern vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Speyer wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Sie hat zwischen Juli 2016 und Januar 2017 in 24 Fällen Wohnungen – eine davon in Waldsee –, die ihr nicht gehörten, zur Miete oder zum Kauf angeboten. Das Urteil lautet ein Jahr und acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung – aber mit strengen Auflagen.

Man wollte es der einfachen jungen Frau, die sehr leise ihre Angaben machte, unterbrochen von Tränen, kaum zutrauen: In 24 Fällen hatte die 25-Jährige aus Dannstadt-Schauernheim erfolgreiche Verhandlungen geführt mit Kauf- oder Mietinteressenten, ihnen Kautionen, eine erste Mietzahlung oder Anzahlungen für den Kauf abgenommen. Es ist ein Gesamtschaden von 28.750 Euro entstanden. Dass sie zusätzlich zweimal wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt war, fiel bei der Verhandlung dagegen kaum ins Gewicht, das Verfahren wurde dann auch eingestellt. Es ging um zwei Wohnungen, mit denen sie „handelte“, die eine in Waldsee in der Berliner Straße, ab Ende des Jahres 2016 dann eine Wohnung in der Heßheimer Straße in Frankenthal. Die Frau war voll geständig, bereits seit der ersten Vernehmung durch die Polizei. Was sie auf die Idee gebracht hatte, war eine Ausgabe der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“. Dort wurde ein solcher Fall geschildert – und auch, wie einfach der Betrug zu begehen war. Neben dieser kriminellen Leistung hat die junge Frau noch nicht viel zu einem selbstständigen Leben auf die Beine gebracht. Eine hauswirtschaftliche Schule brach sie nach ein paar Monaten ab – sie sei gemobbt worden. Danach jobbte sie bei McDonalds, auch das nur für kurze Zeit. Einen Job bei einer Reinigungsfirma verlor sie. Mit 17 Jahren wurde sie schwanger, vor zwei Jahren kam ein zweites Kind. Das eine Kind ist im Kindergarten, das andere bei der Oma. Der Verantwortung fühle sie sich nicht gewachsen. Was sie denn den ganzen Tag mache, fragte die Richterin. Nichts zu tun, sei doch langweilig. Putzen, fernsehen, mit den Kindern spielen, antwortete die Angeklagte. Eigenen Antrieb zur Veränderung empfindet sie offenbar nicht. Raus traue sie sich nicht mehr – aus Angst, Opfern zu begegnen. Das Geld verwendete sie zum Konsum – Essen, Haare färben, Fingernägel machen, Spielen an Automaten. Der psychiatrische Gutachter Harald Dreßing bescheinigte, dass sie nicht in ihrer Schuldfähigkeit gemindert sei. Zwar sei ihr Leben nicht einfach verlaufen – die Mutter starb sehr jung, der Vater hat Alkoholprobleme –, aber sie sei nicht psychisch krank. Allerdings habe sie Probleme mit der Wahrheit. Von Kindheit an habe sie sich aus kritischen Situationen mit Lügen befreit. Sie machte den Eindruck, aus Trägheit oder Bequemlichkeit straffällig geworden zu sein. Die Staatsanwältin wusch ihr gehörig den Kopf, indem sie ihr vorrechnete, dass sie ohne Gesamtstrafenregelung eigentlich für zwölf Jahre ins Gefängnis müsste. Ihre Verteidigerin Gabriele Haas hob zwar das frühe Geständnis hervor, hatte aber sonst nicht viel entgegenzusetzen. Nun stehen ein Jahr und acht Monate als Urteil. Als Bewährungsauflage verordnete das Gericht ihr 15 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Woche, eine Schuldnerberatung und die Einleitung der Privatinsolvenz.

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