Speyer Stadtnotizen: Zwei Unfälle auf glatter Fahrbahn

Am Dienstag haben sich auf eisglatter Fahrbahn im Stadtgebiet laut Polizei zwei Unfälle ereignet. Beim ersten ist um 7.05 Uhr ein 38-jähriger Autofahrer auf der K 2 von Speyer in Richtung Otterstadt unterwegs gewesen und kurz vor der Zufahrt zum Reffenthal ins Schleudern geraten. Er stieß gegen die linke Schutzplanke. Der Wagen wurde so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Der Gesamtschaden wird auf 4000 Euro geschätzt. Im Gegensatz zum zweiten Unfall wurde niemand verletzt. Um 7.50 Uhr war eine 59-jährige Radfahrerin wegen der Glätte gestürzt, als sie die Kreuzung Karmeliterstraße/Zeppelinstraße überqueren wollte. Sie verletzte sich stark am Rücken und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Diebe haben nach Angaben der Polizei am Dienstag zwischen 8.30 Uhr und 11 Uhr eine Verbindungstür in einem Mehrfamilienhaus in der Ludwigstraße aufgebrochen. Ob etwas gestohlen wurde, steht noch nicht fest, wie die Beamten mitteilen. Gescheitert sind Unbekannte beim Versuch in ein Fachgeschäft für Orthopädietechnik in der Tullastraße einzubrechen. Sie konnten die Eingangstür nicht öffnen. Der Fall ereignete sich bereits am Mittwoch vergangener Woche zwischen 8.30 Uhr und 11 Uhr, wurde den Beamten aber erst am Dienstag gemeldet, wie sie mitteilen. Als Polizisten am Dienstag um 22.50 Uhr einen 34-jährigen Autofahrer in der Gerhard-Hauptmann-Straße kontrollierten, haben sie bei ihm nach eigenen Angaben drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Der Mann sagte, er habe vor Wochen Marihuana konsumiert. Er lehnte einen Drogenvortest ab, woraufhin die Beamten eine Blutentnahme anordneten. Als sie den Wagen durchsuchten, fanden sie geringe Mengen der Droge. Es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Eine Trickbetrügerin hat sich laut Polizei am Montag um 15.30 Uhr bei einer 67-Jährigen aus der Kämmererstraße als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München ausgegeben und ihr mitgeteilt, es seien noch Zahlungen wegen eines Lotteriespiels offen. Die Frau könne Kosten sparen, wenn sie einer außergerichtlichen Regelung zustimme und 1850 Euro zahle. Die Frau weigerte sich jedoch. (rhp)

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