Speyer Rentner wegen Einsatzes von Unkraut-Gift vor Gericht

Wo Atrazin hinfällt, wächst kein Gras und auch kein Unkraut mehr. 1986 war dieses Herbizid nach einem Chemieunfall sogar für das Fischsterben im Rhein verantwortlich. Seit 1991 ist der Stoff in Deutschland verboten. Ein 83-jähriger Mann aus Lingenfeld hat sich jetzt wegen des Einsatzes von Atrazin und unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht Germersheim verantworten müssen.

Er habe das Unkraut-Ex als Permaclean im Baumarkt gekauft, sagte er vor Gericht. Er erinnere sich nicht mehr, in welchem Jahr das war. Im Juli 2013 brachte er das Zeug auf einem Streifen von 30 Zentimetern Breite und 40 Metern Länge an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn aus. Eigentlich, so berichtete der Nachbar im Zeugenstand im Amtsgericht Germersheim, sei man ganz gut ausgekommen. Auch wenn das Anwesen geteilt sei und er ständig über das Grundstück des Angeklagten gehen müsse. Als er im vorigen Juli mähen wollte, fiel ihm der 40 Meter lange Streifen mit vertrocknetem Gras auf. Darüber habe ein stechender Geruch gelegen. Auf eigene Kosten ließ der Nachbar Bodenproben prüfen. Dabei wurde das Atrazin festgestellt. Bis heute wachse auf diesem Streifen kein Gras, der Boden müsse ausgetauscht werden. Das ärgert den Nachbarn umso mehr, als er erst ein Jahr zuvor seinen Garten hatte kultivieren lassen. Er solle froh sein, dass er nicht mehr mähen müsse, sei der Kommentar des Angeklagten zu dem vernichteten Rasenstreifen gewesen, berichtete der Nachbar bei der Verhandlung. Der Mann musste sich neben der Bodenverunreinigung auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Bei ihm wurden zwei Gewehre und Munition gefunden. „Ich bin ein Waffenliebhaber und habe nicht mitgekriegt, dass man die anmelden muss“, sagte er dem Gericht. Er hatte auf Flohmärkten ein Kleinkalibergewehr, eine Jagdflinte und Munition gekauft, ohne sich über die Pflichten aus dem Waffenbesitz klar gewesen zu sein. Die Umweltstraftat kann mit Geldstrafe sowie Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für illegalen Waffenbesitz sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahren vor. Am Ende waren sich alle Prozessbeteiligten einig, das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Der Senior muss 700 Euro an den Nachbarn zahlen, dann wird die Akte ganz zugeklappt. Waffen und Munition wurden gleich eingezogen. (mldh)

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