Speyer
Erdöl-Projekt bei Otterstadt: Fristverlängerung abgelehnt
Die Gremien in der Verbandsgemeinde Rheinauen müssen sich nun doch schon Mitte Oktober mit einer Stellungnahme für das geplante Erdöl-Projekt beschäftigen. Eigentlich hatten sie sich eine Fristverlängerung erhofft.
In der Sitzung des Ortsgemeinderats Otterstadt am Mittwochabend hat Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung, über den Sachstand zur geplanten Erdöl-Suche der Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon informiert. Die Verbandsgemeinde Rheinauen wurde als Planungsbehörde für die Ortsgemeinden um eine Stellungnahme zu dem aktualisierten Hautbetriebsplan des Konsortiums gebeten.
Bohrbeginn wird genannt
Der Hauptbetriebsplan beschreibt das Projekt allgemein, später müssen für den Bohrplatzbau und die Bohrung in etwa 2800 Meter Tiefe noch Sonderbetriebspläne eingereicht werden. Laut Schneider werden in dem Hauptbetriebsplan auch Themen wie Betriebsabläufe, Umweltschutz, Emissionen, Alarmpläne und Gefahrenabwehr angeschnitten.
Als Zeitpunkt für den Bohrbeginn sei von der zweiten Hälfte des kommenden Jahres die Rede. Der Verbandsgemeinde wurde vom Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) – der Zulassungsbehörde – eine Frist gesetzt. Demnach soll die Stellungnahme bis zum 20. Oktober von der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht sein.
Schneider sagte in der Ratssitzung, dass er um eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres gebeten habe. Als Gründe nannte er, dass es einen neuen Bürgermeister der Verbandsgemeinde, eine neue Waldseer Ortsbürgermeisterin sowie in allen betroffenen Gemeinden neue Gremien gebe, die sich erst vor Kurzem konstituiert hätten und Zeit bräuchten, die etwa dreihundert Seiten zu sichten. Der Otterstadter Umweltausschuss kam zum Beispiel erst am Mittwochabend zum ersten Mal zusammen. Ihm gehören auch Mitglieder der Interessengemeinschaft „Kein Öl in Otterstadt“ an.
Fristverlängerung abgelehnt
Schneider zeigte sich im Rat nach einem Gespräch mit einer Sprecherin des Konsortiums noch optimistisch, dass der Fristverlängerung zugestimmt werde. Nach seinen Angaben, die sich auf einen LGB-Mitarbeiter beziehen, kann das LGB die Frist nur mit Zustimmung des Konsortiums verlängern. Neptune-Pressesprecherin Sandra Arndt sagte auf Anfrage, dass es nicht Usus sei, dass der Antragsteller über eine Fristverlängerung entscheide. Die Entscheidung obliege allein dem Bergamt. Schneider informierte am Freitag, dass der Verbandsgemeinde keine Fristverlängerung gewährt wurde. Das LGB konnte eine RHEINPFALZ-Anfrage am Freitagmittag kurzfristig nicht beantworten.
In der Verbandsgemeinde Rheinauen ist nun geplant, dass die Räte der Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee sowie der Verbandsgemeinderat und die jeweiligen Umweltausschüsse am Donnerstag, 17. Oktober, zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen und eine Stellungnahme zu dem Hauptbetriebsplan beschließen. Die Sitzung ist nicht-öffentlich, weil Inhalte des Plans nicht öffentlich kommuniziert werden sollen. Schneider bat um Verständnis und führte die Befürchtung an, dass es negative Auswirkungen auf ein mögliches Klageverfahren gegen den späteren Bescheid des LGB für den Hauptbetriebsplan haben könnte, wenn Inhalte des Plans an die Öffentlichkeit gelangen.