Speyer Bei Tuning-Kontrollen Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen

Auspuffanlage an einem Motorrad: Wesentliche Veränderungen an einem Fahrzeug dürfen nur mit Prüfzeugnis vorgenommen werden.
Auspuffanlage an einem Motorrad: Wesentliche Veränderungen an einem Fahrzeug dürfen nur mit Prüfzeugnis vorgenommen werden.

Bauliche Veränderungen an einem Kraftfahrzeug müssen vom Tüv „abgenommen“ und in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Dass dies nicht immer beachtet wird, hat die Polizeiinspektion Speyer seit Freitag bei mehreren Kontrollen nachgewiesen.

Am Freitagabend wurden demnach Verstöße bei drei Fahrzeugen festgestellt: „Veränderung an den Pedalen, Veränderung am Fahrwerk, Veränderung an den Felgen“, zählen die Ordnungshüter auf. Am Samstag gegen 23 Uhr kam dann ein Fall hinzu, der weitere Ermittlungen erfordere: Festgestellt worden sei ein veränderter Frontspoiler an einem Pkw. „Da hierbei Gefahren bei einem möglichen Aufprall mit Fußgängern entstehen können, bedarf es einer Überprüfung durch einen Sachverständigen“, melden die Beamten. Außerdem habe der Fahranfänger am Steuer nach Alkohol gerochen. Er habe nicht mehr weiterfahren dürfen. Auf den jungen Mann kämen nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des „Tunings“, als auch mögliche Maßnahmen durch die Führerscheinstelle zu.

Die Polizei weist darauf hin, dass jeder Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, Veränderungen an einem Fahrzeug amtlich genehmigen zu lassen. Das gelte auch, wenn diese bereits beim Kauf vorhanden waren.

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