Speyer Angeklagter saß bereits in Haft

Nach wenigen Minuten war gestern vor der Dritten Großen Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts der fünfte Verhandlungstag gegen einen 34-Jährigen und dessen 23-jährige Ehefrau aus Neuhofen schon wieder beendet. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden teilweise gemeinsam begangene Vergewaltigung und Körperverletzung vor. Die Angeklagten haben die Vorwürfe in der Hauptsache gestanden (wir berichteten mehrfach).

Beim gestrigen Termin – einem sogenannten „Sprungtermin“, der bei längeren Verfahren zur Wahrung von Fristen angesetzt wird – sind immerhin Details zum Vorleben des 34-Jährigen an die Öffentlichkeit gekommen. Der Vorsitzende Richter Alexander Schräder verlas dabei aus einem Urteil aus dem Jahr 2011 gegen den Angeklagten, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Haftanstalt Diez befand und dort einen Mithäftling angegriffen hatte. Der 34-Jährige war im Jahr 2007 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, so das gestern verlesene Urteil. Er ist zudem unter anderem wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft. Der Angeklagte hat zwei Kinder aus erster Ehe. Angesichts der Vorstrafen und der Schwere der in Frankenthal verhandelten Fälle – der Angeklagte hatte, in einem Fall gemeinsam mit seiner Frau, junge Frauen in die Neuhofener Wohnung des Paares gelockt und dort sexuell missbraucht – kommt laut Anklage für den 34-Jährigen eine Sicherungsverwahrung in Betracht. Ob diese notwendig ist, darüber soll auch ein psychiatrisches Gutachten von Professor Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie an der Uniklinik Mainz, Aufschluss geben. Das Gutachten könnte laut des Vorsitzenden am nächsten Verhandlungstag am 24. Mai vorgestellt werden.

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