Pirmasens Was bedeutet Pressefreiheit für Lokaljournalisten?

In Hongkong machen Bürger darauf aufmerksam, dass Journalismus kein Verbrechen ist. In vielen Ländern gibt es Reporter, die für
In Hongkong machen Bürger darauf aufmerksam, dass Journalismus kein Verbrechen ist. In vielen Ländern gibt es Reporter, die für ihre Arbeit im Gefängnis landen.

Wir über uns: Der heutige Montag gilt als internationaler Tag der Pressefreiheit. Weltweit leiden Journalisten unter Repressalien der Herrschenden. Was bedeutet Pressefreiheit für Lokaljournalisten?

Natürlich ist die Lage von Lokaljournalisten in Deutschland nur schwer vergleichbar mit der Arbeit von Kollegen, die in den Krisenherden dieser Welt ihr Brot verdienen und dabei täglich Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind. Das heißt aber nicht, dass in der Südwestpfalz heile Welt für Journalisten herrscht.

Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Kreisverwaltung per Gerichtsbeschluss darauf hingewiesen werden musste, Daten zu Corona-Infektionen an Journalisten weiterzugeben. Behörden – und dazu gehören auch Polizei und Staatsanwaltschaft – sind gesetzlich dazu verpflichtet, Journalisten Auskunft zu erteilen. Über die Art und Weise, wie sie das tun, lässt sich streiten. Wie schnell müssen Anfragen beantwortet werden? Wie umfassend muss eine Behörde (von sich aus) informieren? Warum werden Pressesprecher beschäftigt, die nichts sagen, sondern Auskünfte nur schriftlich erteilen?

Journalisten und südwestpfälzische Behörden haben bisweilen unterschiedliche Antworten auf diese Fragen. Vor Gericht ziehen wir deshalb nur in den seltensten Fällen. Meist genügt ein dezenter Hinweis auf das Landesmediengesetz. Reicht das nicht, kontaktieren wir unseren Presserechtsanwalt. Der hilft mit seinen Schreiben Auskunftsverweigerern gerne auf die Sprünge. Wir berichten darüber nur in den seltensten Fällen, weil wir überzeugt sind, dass die Information für unsere Leser wichtig ist – und eben nicht, wie schwer es bisweilen ist, die Auskunft zu erhalten. Das Landesmediengesetz, das Behörden zu Auskunft verpflichtet, gibt auch Journalisten einen rechtlichen Rahmen. Die Freiheit, die Journalisten brauchen, um arbeiten zu können, geht einher mit einer großen Verantwortung. Wir nehmen Kritik ernst. Wo wir Fehler machen, benennen und korrigieren wir sie.

Natürlich müssen wir in der Südwestpfalz nicht damit rechnen, für unsere Artikel persönlich bedroht zu werden. Aber es kommt fast jede Woche vor, dass nach der Veröffentlichung von kritischen Berichten das Telefon klingelt. Bei den folgenden Gesprächen geht es, das mag am Naturell des Anrufers und des Angerufenen liegen, bisweilen sogar etwas lauter zu, als das in zivilisierten Kreisen üblich ist. Dabei werden durchaus Drohungen ausgesprochen. Unternehmer kündigen etwa an, Werbeanzeigen zu streichen, wenn nicht so berichtet wird, wie sie es sich wünschen. Vorstände, die ihre Vereine nicht ausreichend gewürdigt sehen, sagen voraus, dass bald alle ihre Mitglieder das Zeitungsabonnement kündigen, und Politiker strafen Journalisten schon mal damit, dass sie nicht mehr ans Telefon gehen, wenn bestimmte Reporter anrufen.

Dem französischen Schriftsteller Albert Camus wird folgender Satz nachgesagt: „Eine freie Presse kann gut oder schlecht sein, aber eine Presse ohne Freiheit kann nur schlecht sein.“ Recht hat er.

Im Grundgesetz steht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...) . Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Das ist ein großartiges Grundrecht. Es lebt davon, dass es genutzt wird. Tag für Tag. Auch im Lokaljournalismus.

Zum Autor

Andreas Ganter leitet die Pirmasenser Lokalredaktion der RHEINPFALZ.
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