Pirmasens „Schieben Sie nicht alles auf den Alkohol“
Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht verurteilte am Mittwoch einen zur Tatzeit 20-Jährigen wegen Diebstahl, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie wegen Körperverletzung und versuchten Raubes unter Einbeziehung einer Verurteilung vom November wegen unerlaubten Geldabhebens vom Konto seiner Oma zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren ohne Bewährung.
Einen weiteren zur Tatzeit 20-Jährigen verurteilte das Gericht wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung; außerdem muss er 500 Euro an die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Marburg zahlen. Einen zur Tatzeit bereits Erwachsenen verurteilte das Gericht wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung; auch er muss 500 Euro an die Bundesvereinigung Lebenshilfe zahlen. Das Jugendschöffengericht hat damit fünf Tatkomplexe mit 20 Einzeltaten abgeurteilt. Eine Einbruchsserie im Mai vergangenen Jahres in die Pizzerien Luigi und Da Mario und in die Firma Brödel, die der insoweit geständige Hauptangeklagte zusammen mit anderen, bereits gesondert verurteilten Tätern begangen hatte, fand ihre strafrechtliche Aufarbeitung. Die Verfahren wegen der Einbrüche in die Kulisse und die Wein Galerie wurden eingestellt. Zum Tatkomplex „schwerer sexueller Missbrauch“ erklärte der Angeklagte, der aus einer anderen Beziehung bereits ein Kind hat und dessen derzeitige Freundin schwanger ist, nachdrücklich, er habe nur Küsse mit dem damals 13-jährigen Mädchen ausgetaucht, aber keinen Sex mit ihr gehabt. Hingegen berichtete die Mutter, ihre Tochter habe sich wegen Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus begeben, weil sie befürchtete, schwanger zu sein. Sie habe öfter bei dem 20-Jährigen übernachtet und ihr auch erzählt, es sei zum Geschlechtsverkehr gekommen. Sie habe nicht mehr auf ihre Eltern gehört, die gegen diese Beziehung waren, so dass sie das Jugendamt und die Polizei einschalten mussten und die Tochter schließlich ins Heim kam. Bei der Vernehmung des Mädchens war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Jedoch teilte Richter Mark Edrich in der Urteilsbegründung mit, das Mädchen habe von mehrfachem einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit dem 20-Jährigen berichtet. Das Gericht hielt diese Angaben für glaubhaft, zumal diese Taten nur zufällig bekannt wurden im Zusammenhang mit der Aufklärung anderer Taten des Angeklagten und die beiden auch nicht im Streit auseinander gegangen seien. Geständig zeigten sich die beiden zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Angeklagten bezüglich eines Vorfalls am 14. Juli 2013. Dabei hatte der eine Angeklagte nachts in der Nähe der Wiesenstraße einen Mann nach einer Zigarette gefragt und diesen zu Boden gestoßen, als er keine bekam. Der andere 20-jährige Angeklagte hatte dann noch auf den bereits am Boden Liegenden eingeschlagen. „Schieben Sie nicht alles auf den Alkohol. Alkohol ist keine Rechtfertigung. Es ist beschämend, einfach zuzuschlagen“, wies Richter Mark Edrich die beiden Angeklagten zurecht. Nur eine Woche später war es zu einem weiteren Vorfall gekommen, als alle drei Angeklagten einem Mann ins Gesicht schlugen und ihm den Geldbeutel stahlen. Das Opfer erlitt dabei einen Nasenbruch, Schmerzen und psychische Spätfolgen, unter denen es noch heute leidet. Am 21. Dezember 2013 wurde schließlich ein Zeitungsausträger, der gerade sein Auto freikratzte, das Opfer des 20-jährigen Hauptangeklagten, der erst am Tag zuvor aus dem Jugendarrest entlassen worden war. (arck)