Pirmasens Prozess: Zu betrunken, um sich zu erinnern?

1,8 Promille hatte der Angeklagte bei einem unschönen Vorfall.
1,8 Promille hatte der Angeklagte bei einem unschönen Vorfall.

Ein Angriff auf einen Mann vom Sozialdienst und zwei merkwürdige, versuchte Wohnungseinbrüche beschäftigen das Pirmasenser Schöffengericht. Der Angeklagte behauptet, wenig Erinnerung zu haben.

Am 2. November vergangenen Jahres soll der 26-jährige Angeklagte versucht haben, den Rollladen einer Wohnung auf dem Horeb hochzuschieben, um durch das gekippte Fenster einzusteigen. Als das misslang, soll er das Fenster der Nachbarwohnung eingeschlagen haben. Dann wurde er aber durch die Bewohner gestört. Es entstand ein Sachschaden von 969 Euro.

Der Angeklagte gab an, dass es sich bei der erstgenannten Wohnung um seine eigene gehandelt habe, die er kurz zuvor angemietet und bereits bezogen gehabt habe. Er sei auf dem Heimweg von der Polizei abgefangen und mit dem Vorwurf konfrontiert worden. Er habe mit Kollegen Bier und Whisky getrunken und „wenig Erinnerung an den Abend“, sagte der 26-Jährige. Warum er durch das Fenster in seine Wohnung gelangen wollte, statt mit dem Schlüssel die Tür aufzuschließen, wollte der Richter wissen. Darauf wusste der Mann keine Antwort. Am Fensterrahmen hatte die Polizei Blutspuren festgestellt, die vom Angeklagten stammten.

Auch bei einem Vorfall kurz vor Weihnachten macht der 26-Jährige einen Blackout geltend. Auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier habe er viel Glühwein getrunken. Aber an den Nachhauseweg habe er keine Erinnerung. Seine beiden Kollegen hätten ihm erzählt, es habe „Theater mit einem Pflegedienst gegeben“.

Jener 38-jährige Pflegedienst-Mitarbeiter gab an, in der Gartenstraße seien drei Männer auf der ganzen Breite der Straße unterwegs gewesen. Er habe gehupt, damit sie ihn vorbeilassen. Aber einer habe eine Flüssigkeit auf sein Dienstauto geschüttet, ihn beleidigt und ihm ins Gesicht gespuckt. Es habe einen Disput gegeben, die Situation sei eskaliert. Der Angeklagte habe gedroht: „Ich stech dich ab.“ Er habe abhauen müssen, habe die Polizei angerufen, sei aber gestürzt. Der Angeklagte habe ihn eingeholt. Aber es sei ihm gelungen, den Angreifer zu Fall zu bringen und auf ihm zu sitzen. Ein zweiter Angreifer habe versucht, ihn herunterzutreten, aber er habe dessen Fuß abblocken können. Als sie beide wieder aufgestanden seien, habe der Angeklagte ihn gegen den Hinterkopf getreten. Dadurch habe er eine blutende Oberlippe und eine Gehirnerschütterung erlitten. Der 26-Jährige habe noch versucht, in sein Dienstauto einzudringen, und den Autospiegel beschädigt, sagte der Geschädigte.

Die beiden Arbeitskollegen des Angeklagten schilderten die Sache etwas anders. Auf das Hupen des Pflegedienstes hin, hätten sie ihm Platz gemacht. Aber der sei ausgestiegen und habe geschimpft, „sie seien besoffen, während er arbeite und ihre Omas pflege“, sagte ein 25-Jähriger. Als der Autofahrer die Polizei rufen wollte, sei der Angeklagte auf ihn zu gelaufen. Daraufhin sei der Mann weggelaufen und sie zu dritt hinterher. Der Angeklagte habe auf dem 38-Jährigen gesessen. Als er ihn habe herunterziehen wollen, habe er einen Tritt bekommen und sei umgefallen. Sein Kollege habe den Angeklagten dann heruntergezogen. Und sie seien weggelaufen.

Der Dritte im Bunde, ein 22-Jähriger, sagte, er habe Musik gehört und deshalb nicht alles verstanden. Er stritt ab, ein Kampfgeschehen gesehen zu haben. Beide Arbeitskollegen stritten auch ab, dass der Angeklagte sich am Pflegedienstauto zu schaffen gemacht hätte.

Die Polizei traf das Trio noch in der Nähe an. Die Polizei stellte bei dem Angeklagten eine Atemalkoholkonzentration von 1,8 Promille, bei dem 25-Jährigen von einem und bei dem 22-Jährigen von zwei Promille fest. Die Verhandlung wird am 14. September fortgesetzt.

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