Pirmasens Mit Rauschgift Freundeskreis aufbauen

Wegen Drogenerwerbs in 13 Fällen und Drogenhandels in sieben Fällen hat das Jugendschöffengericht am Montag einen 20-Jährigen zu einer Bewährungs-Jugendstrafe von acht Monaten und einer Woche Jugendarrest verurteilt.

Als Bewährungsauflage muss er 120 Sozialstunden verrichten, für ein Jahr an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und acht Drogentests abgeben. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage noch von 60 Fällen des gewerbsmäßigen Drogenhandels ausgegangen. Zwischen Juli 2016 und September 2017 habe der Schüler aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben alle drei Wochen zwei bis drei Gramm Amphetamin und alle zwei Wochen fünf Gramm Cannabis von einem heute 19-Jährigen erworben und weiterverkauft. Außerdem war er angeklagt, zwischen Juli und September 2017 von einem heute 17-Jährigen bei acht Einkäufen insgesamt 35 Gramm Haschisch, neun Gramm Marihuana und zehn Gramm Amphetamin erworben zu haben, um es zu verkaufen. Am Ende konnte dem Angeklagten nur ein Teil der angeklagten Taten nachgewiesen werden. Wesentliche Beweismittel waren die Einlassung des Angeklagten und Chat-Verläufe über Whats-App. Seine bei der Polizei gemachten Angaben zur Häufigkeit von Drogeneinkäufen relativierte er am Montag. Er habe geschätzt, weil er es nicht mehr genau gewusst habe. Aber es sei seltener gewesen als alle zwei Wochen, sagte er. In den vergangenen Monaten habe er jeweils mindestens fünf Gramm abnehmen müssen, da sich sonst die Fahrt für den Verkäufer nicht gelohnt hätte. Der Angeklagte bestritt auch vehement, die Drogen in der Absicht gekauft zu haben, um sie zu verkaufen. Sondern hauptsächlich um zu konsumieren. „Es ging darum, Gesellschaft zu haben. Wer nichts hatte, dem gab ich etwas“, behauptete er. Er sei süchtig gewesen nach Drogen. Etwa jedes dritte Wochenende habe er zwei bis drei Gramm konsumiert, den Rest unter der Woche, und zwar Amphetamin, Haschisch, Marihuana. „Drogen bereichern das Leben“, habe er gedacht. Inzwischen sehe er aber, wie viel besser es ihm ohne Drogen geht. Nach dem Polizeieinsatz habe er seinen Konsum stark verringert und sei auch bei der Drogenberatung gewesen. Bis Sommer 2017 habe er allein konsumiert. Dann habe er im Schwimmbad eine Gruppe Jugendlicher kennengelernt und wöchentlich mit ihnen Cannabis konsumiert, das er ihnen ausgegeben habe. Der Vorsitzende Richter Mark Edrich hielt dem Mann vor, dass das rechnerisch nicht hinkommt. Danach hätte er jedes Wochenende Nachschub gebraucht. Die Staatsanwältin hielt ihm vor, dafür, dass er sich nicht mehr erinnere, mache er sehr detaillierte Angaben. „Ich muss doch hier was sagen“, verteidigte sich der 20-Jährige. Schließlich gab er an, dass ein Gramm im Weiterverkauf bei ihm nur 0,8 Gramm waren. Die Differenz habe er zum Eigenverbrauch verwendet. Ein 16-jähriger Zeuge gab an, er habe selbst nichts gekauft, sondern immer nur mitgeschnorrt, wenn andere gekauft hätten. Alle Zeugen bestritten, mit dem Angeklagten zusammen konsumiert oder von ihm Drogen geschenkt bekommen zu haben. Man habe sich vielmehr nur getroffen, um Drogengeschäfte abzuwickeln. Das Gericht verneinte einen gewerbsmäßigen Handel durch den nicht vorbestraften Angeklagten. Dazu sei der Gewinn mit zwei Euro an einem Gramm Drogen zu gering gewesen. Es ging aber von schädlichen Neigungen aus. Durch den Jugendarrest solle er spüren, was auf ihn zukommt, wenn er mit Drogen weitermache, warnte ihn Edrich. „Durch Drogen kann man sehr schnell für lange Zeit in Haft kommen“.

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