Pirmasens Mit 20 Jahren im Gericht gut bekannt

Unter Einbeziehung einer Vorverurteilung vom Dezember 2013 verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Mark Edrich einen 20-jährigen Mann aus Pirmasens zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten, die auf Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Drei Verhandlungstage hatte das Gericht angesetzt. Durch das Geständnis des Angeklagten konnte das Verfahren jedoch beschleunigt werden. Bereits im Dezember 2013 stand der Hartz-IV-Empfänger wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 78 Fällen vor Gericht und wurde zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Anklage betraf nun weitere 18 Fälle des Betrugs, in denen der Angeklagte bei verschiedenen Internetplattformen Waren zum Kauf anbot, die er tatsächlich nicht besaß. Angeboten wurden insbesondere iPhones, iPads und Handys. In einigen Fällen soll er Ware im Internet angekauft haben, ohne jemals die Absicht zu haben, diese zu bezahlen. Der entstandene Schaden in Höhe von rund 7000 Euro reduzierte sich dadurch, dass mehrere geprellte Kunden den Käuferschutz aktivierten und so wieder zu ihrem Geld kamen. Weitere Anklagepunkte betrafen einen Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Unfallflucht. „ Was ich getan habe, gebe ich zu. Was ich nicht getan habe, kann ich nicht zugeben“, zeigte sich der Angeklagte geständig. Während er das Fahren ohne Fahrerlaubnis einräumte, wollte er von einem Unfall beim Ausparken wenige Wochen später nichts bemerkt haben. Insgesamt zehn Fälle von Internetbetrug gab er zu. In den anderen Fällen hätten zum Teil die Mittäter, deren Verfahren abgetrennt wurden, über seinen Computer, der stets frei zugängig gewesen sei, die „Geschäfte“ getätigt. In einigen Fällen sei auch sein Konto von den Mittätern benutzt worden. „Am Anfang war es Blödsinn. Später haben wir das gezielt gemacht, um an Geld zu kommen“, berichtete er. Als seine Ehefrau schwanger wurde und die ersten Verfahren anliefen, habe er die Tätigkeit eingestellt. „Aus Sicht des Gerichts könnten wir uns vorstellen, dass einige Fälle eingestellt werden“, verkündete der Richter nach einer Beratungspause. Mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden die Unfallflucht sowie acht Betrugsfälle, die offensichtlich von den Mittätern begangen wurden, eingestellt. Gleichzeitig erging der Hinweis, dass in einem Fall eine Hehlerei in Betracht komme. Bei Gericht ist der Angeklagte hinreichend bekannt. Er stand bereits wegen Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Betrug vor Gericht. Der im letzten Verfahren bestimmte Betreuer zeigte ein überwiegend positives Bild des Angeklagten auf. Offensichtlich hätten sich die Verbüßung eines vierwöchigen Arrests in Lebach und die Geburt des Kindes positiv ausgewirkt. Seit der letzten Verurteilung habe der Angeklagte keine weiteren Straftaten begangen, führte der Staatsanwalt aus. Unter Einbeziehung der Vorverurteilung sei eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren zu bilden, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Bewährungsauflage wurde die Ableistung von Arbeitsstunden beantragt. Rechtsanwalt Walter Höh verwies darauf, dass bei dem Angeklagten ein Reifeprozess eingesetzt habe. Er hielt eine Einheitsjugendstrafe von 18 Monaten für ausreichend. Das Gericht legte die Strafe auf 21 Monate, die auf die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, fest. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 200 Arbeitsstunden ableisten. (khei)

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