Pirmasens Kinder- und jugendpornografische Bilder heruntergeladen: 55-Jähriger verurteilt
Es erfordere einen gewissen Aufwand und gezielte Suche, um im Internet auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu kommen, waren Staatsanwalt und Schöffengericht überzeugt. Und auch davon, dass bei dem Angeklagten eine gewisse Neigung dazu besteht. Im August vergangenen Jahres besaß der 55-Jährige auf zwei Mobiltelefonen mindestens 494 kinder- und 39 jugendpornografische Bilddateien. Deshalb musste er sich am Donnerstag vor dem Pirmasenser Schöffengericht verantworten.
Der Angeklagte selbst versuchte, sich in der Verhandlung zu rechtfertigen. Er habe auf erwachsenenpornografischen Seiten gechattet und dabei sei ihm „so etwas entgegengekommen“ – über Werbung, schilderte er vor Gericht. Über einen Screenshot habe er Dateien auch heruntergeladen, aber auch immer wieder gelöscht, räumte er ein. Zuerst habe er die Dateien aus Neugier angeschaut, doch dann hätten sie ihn angewidert und angeekelt.
Angeklagter: Keine Neigung verspürt
Er habe keine Neigungen zu Kinder- und Jugendpornos verspürt, behauptete der 55-Jährige. Warum er sie dann aber auf dem Mobiltelefon abgespeichert hatte, konnte der Angeklagte nicht erklären. Er habe bereits versucht, einen Therapieplatz zu bekommen, um nicht wieder rückfällig zu werden, sagte er. Er wolle Klarheit darüber, was sein Problem sei.
Dass er keine Neigung verspüre, nahmen dem Angeklagten weder das Gericht noch der Staatsanwalt ab. Dazu war die eigene Einlassung des 55-Jährigen zu widersprüchlich. Auch der Verteidiger des Angeklagten hielt eine therapeutische Untersuchung für erforderlich.
Das Schöffengericht verurteilte den 55-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung – drei Monate mehr als vom Staatsanwalt gefordert. Als Auflage muss der Mann 1000 Euro an den Pakt für Pirmasens zahlen und eine ambulante Gesprächstherapie machen. Im Strafmaß wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte in einem festen Beschäftigungsverhältnis steht und bisher noch nicht vorbestraft ist. Bei dem Urteil handele es sich um seine „letzte Chance“. Wenn noch einmal etwas vorfalle, gebe es keine Bewährung mehr, warnte ihn der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.